Stöger/Zahrl (Hrsg)ÄrzteG – Ärztegesetz 1998. Kurzkommentar

Manz Verlag, Wien 2023, XXXVIII, 664 Seiten, gebunden, € 175,95

STEPHANIEPRINZINGER

Das ÄrzteG ist eines der zentralen Gesundheitsberufsgesetze und bildet die Rechtsgrundlage für die Ausübung des Arztberufes. Es umfasst die Berufsordnung für Ärzte, das Disziplinar- und Aufsichtsrecht sowie die Bestimmungen zum Wohlfahrtsfonds.

Die Herausgeber des gegenständlichen Kurzkommentars sind beide ausgewiesene Experten für Medizinrecht. Dr. Stöger ist Professor für Medizinrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien sowie Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM). Dr. Zahrl ist Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer, Honorarprofessor für Medizinrecht an der Universität Wien und darüber hinaus Lehrbeauftragter an anderen universitären Einrichtungen sowie fachkundiger Laienrichter. Insgesamt leisten 433 13 ausgewiesene Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis ihren Beitrag zu dem gelungenen Kommentar. Zu Beginn des Kommentars findet sich ein Verzeichnis der Autor:innen mit einer Kurzbeschreibung ihrer jeweiligen Position. Darüber hinaus gibt es auch ein Verzeichnis der Bearbeiter:innen, sodass klar ersichtlich ist, welche Paragraphen von den jeweiligen Autor:innen bearbeitet wurden. Weiters findet sich eingangs ein Abkürzungs- und ein Rechtsquellenverzeichnis.

Der gegenständliche Kurzkommentar wendet sich an Jurist:innen, die in ihrer praktischen beruflichen Tätigkeit mit dem ÄrzteG zu tun haben, zB in den Kammern, Rechtsanwaltskanzleien oder in den Rechtsabteilungen von Krankenanstalten. Darüber hinaus soll es aber auch Nichtjurist:innen die Möglichkeit bieten, sich über die Berufspflichten der Ärzt:innen und das Disziplinarrecht zu informieren. Der gegenständliche Kommentar findet sich auch online in der Rechtsdatenbank, aber nur mit eingeschränkter Zugriffsberechtigung.

Zum formalen Aufbau kann festgehalten werden, dass sich nach der jeweiligen Gesetzesbestimmung zunächst weiterführende Literaturangaben finden und anschließend die Kommentierung der Bestimmung erfolgt, wobei beispielsweise auch auf Abweichungen zum Gmundner Kommentar zum Gesundheitsrecht von Neumayr/Resch/Wallner Bezug genommen wird. So wird zu § 7 in Rz 1 beispielsweise ausgeführt, dass Wallner im Gmundner Kommentar als Datum der Verlängerung der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin den 1.6.2022 bzw den 1.6.2027 nennt. Aigner/Zahrl hingegen stellen hinsichtlich des Datums der Verlängerung hingegen auf den 1.1.2022 bzw auf den 1.1.2027 ab. Inhaltlich sind die Ausführungen von Aigner/Zahrl im gegenständlichen Kommentar korrekt.

Der gegenständliche Kommentar berücksichtigt den Gesetzes- und Literaturstand bis zum 1.1.2023. Mitumfasst ist insb auch die Ärzte-Gesetz-Novelle 2022.

Seit dem Erscheinen im Februar 2023 wurde das ÄrzteG aber bereits mehrfach novelliert. Mit der Novelle BGBl I 2024/21 wurde § 7 ÄrzteG mittlerweile dahingehend novelliert, dass die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin zur Facharztausbildung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin umgestaltet wurde. Die neue Bestimmung tritt ab 1.6.2026 in Kraft. Weitere Novellen betreffen zB eine Reduktion der Anforderung an das Sprachniveau von C1 auf B2, um für eine durchzuführende Deutschprüfung zugelassen zu werden (BGBl I 2023/195BGBl I 2023/195). Spannend für eine künftige Kommentierung wird auch die Novellierung des ÄrzteG durch die Vereinbarungsumsetzung 2024 sein. Durch die gegenständliche Novelle wurde ua § 49 Abs 2 ÄrzteG dahingehend abgeändert, dass künftig auch Telemedizin möglich sein wird (BGBl I 2023/191BGBl I 2023/191). Gerade welche Anwendungen unter Telemedizin zu verstehen sind, könnten künftig Gegenstand der Kommentierung werden.

Zusammenfassend erweist sich der gegenständliche Praktikerkommentar als gelungenes Nachschlagewerk, das einen guten Überblick über die aktuelle Judikatur und weiterführende Literatur bietet. Das regelmäßige Erscheinen einer aktualisierten Auflage wäre wünschenswert.