SchmittEntgeltfortzahlungsgesetz. Aufwendungsausgleichsgesetz

9. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2023, XXIX, 446 Seiten, Leinen, € 99,-

WolfgangKozak

In neunter Auflage ist der Kommentar zum deutschen Entgeltfortzahlungsgesetz erschienen, der auch das Aufwendungsausgleichsgesetz mitkommentiert, das normiert, dass deutschen AG die Aufwendungen für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall teilweise bzw ganz ersetzt werden.

Der Kommentar selbst ist in Hardcover-Bindung mit Seiten in dickerem Papier – aus bibliophiler Sicht – wunderbar ausgeführt. Inhaltlich wird das deutsche Entgeltfortzahlungsgesetz behandelt, das, anders als in Österreich, auch die Fortzahlung für den Ausfall an Feiertagen enthält. Die Feiertage selbst sind dann in einzelnen Gesetzen des Bundes und der Bundesländer und auch im Einigungsvertrag von 1990 festgelegt. Spannend ist auch die Sondernorm von § 2 Abs 3 EFZG, die für AN, die den Tag vor oder nach dem Feiertag unentschuldigt fernbleiben, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vorsieht. Ebenfalls im Gegensatz zu Österreich sieht das Gesetz nur einen Entgeltfortzahlungsanspruch für den Krankheitsfall (und nicht auch für den Unglücksfall) vor, wobei eine zusätzliche Regelung die Fortzahlung des Entgelts anlässlich eines Krankenstandes wegen einer Organspende etc normiert. Grundsätzlich sieht § 4 EFZG nur die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die regelmäßige individuelle Arbeitszeit ohne Überstunden vor. Dies resultiert daraus, dass das deutsche Arbeitszeitrecht keine gesetzliche Normalarbeitszeit kennt. So unterscheidet sich die Regelung vom in Österreich zugrunde gelegten Entgeltbegriff deutlich, auch wenn sonstige regelmäßige Zahlungen, wie Zulagen in Deutschland, ebenfalls berücksichtigt werden.

Obenstehendes zeigt denn auch, dass man durch die leichte Lesbarkeit des Kommentars schnell in die Materie „hineingezogen“ wird und über die grundsätzlichen Unterschiede im österreichischen und deutschen Arbeitsrecht selbst bei scheinbaren „Basics“, wie dem Entgeltfortzahlungsrecht, staunt. Widmet man sich als Leser:in dann noch der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Entgeltfortzahlungsrechtes, sieht man, wie anders in Österreich die Fortentwicklung des Arbeitsrechtes in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts betrieben wurde.

Für den/die interessierten Leser:in ist vorliegender Kommentar wegen seiner leichten Sprache und eindringlichen und gedrängten Darstellung jedenfalls zu empfehlen.