Schaub (Begr)Arbeitsrechtliches Formular- und Verfahrenshandbuch
15. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2023, XXIX, 1.287 Seiten, Leinen, € 109,-
Schaub (Begr)Arbeitsrechtliches Formular- und Verfahrenshandbuch
Vorliegender Praxisband erschien nunmehr in der 15. Auflage und kann somit als langjährig bewährt gelten. Die Autor:innen behandeln das deutsche Individualrecht und kollektive Arbeitsrecht, wobei neben den (auch elektronisch per Download) zur Verfügung gestellten Formularen auch Hinweise über Taktiken und „Stolperfallen“ gegeben werden. Zusätzlich wird die Rechtslage in knapper, aber sehr verständlicher Sprache unter Bezugnahme auf die maßgebende Judikatur erörtert. Dies alles findet inklusive Stichwortverzeichnis auf gut 1.280 Seiten statt. Der Band ist in die Kapitel Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Verfahrensrecht unterteilt. Die jeweiligen Hauptkapitel erfahren dann noch eine Untergliederung. So wird Kapitel 1. unterteilt in die Phasen der Begründung, der laufenden Abwicklung sowie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
In Kapitel 2. wird die Betriebsratswahl, die Beschlussfassung des BR, dessen Rechte (inklusive Kündigungsschutz) sowie die unterschiedlichen Mitbestimmungsrechte und das Verfahren vor der Einigungsstelle behandelt. Die Autor:innen nehmen abschließend auch auf Tarifverträge mit Mustern Bezug.
Im verfahrensrechtlichen Teil werden die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Klagen in Zusammenhang mit typisch auftretenden Konflikten im Arbeitsverhältnis inklusive der Anträge auf einstweilige Verfügungen sowie Rechtsmittelschriften, gerichtliche Entscheidungen etc behandelt.
Da es sich um ein ausgewiesenes Praktikerhandbuch zum deutschen Arbeitsrecht handelt, auch wenn Gewicht und Umfang anderes nahelegen, ist ein offenkundiger direkter Nutzen für den österreichischen Rechtsanwender nicht gegeben. Für rechtsvergleichende Studien kann der Band aber als erster Kompass gute Dienste leisten, indem er ohne Wiedergabe einer manchmal für den Vergleicher verwirrenden wissenschaftlichen Diskussion die herrschende Meinung der Rechtsanwendung wiedergibt.