Luik/HarichSGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Kommentar
6. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2024, XXIX, 2.554 Seiten, Leinen, € 119,-
Luik/HarichSGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Kommentar
In Deutschland hat das Bürgergeld mit 1.1.2023 das bisherige Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld nach SGB II („Hartz IV“) abgelöst. In Österreich wird bei Reformdiskussionen zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auch nach Deutschland geblickt. Schon deshalb ist die diesbezügliche deutsche Rechtslage von Interesse.
Ein unverzichtbares Standardwerk ist dabei der „Luik/Harich“ (ehemals: „Eicher/Luik“) zum Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Der Kommentar erscheint nunmehr in der sechsten Auflage. Die Herausgeber und Autor:innen sind großteils Richter des Bundessozialgerichts und der Sozialgerichtsbarkeit. Der langjährige Mitherausgeber Wolfgang Eicher hat sich zurückgezogen. Zielgruppe des Kommentars sind vorwiegend Praktiker:innen.
Der Kommentar behandelt inhaltlich insb die Anspruchsvoraussetzungen, Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Einmal-, Sonder- und Mehrbedarfe, Leistungsminderungen bei Pflichtverletzung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Verwaltungsorganisation und Verwaltungsverfahren sowie den Kinderzuschlag nach §§ 6a bis 6c Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz (bspw zu Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Schonvermögen, Sanktionsabschwächung bei Arbeitsvermittlung, Hinzuverdienstmöglichkeiten), das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und das Teilhabestärkungsgesetz.
Im Ergebnis führt am Standardwerk „Luik/Harich“ nach wie vor kein Weg vorbei, wenn man mit dem deutschen Bürgergeld und der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu tun hat.