WiesingerKollektivverträge der Bauwirtschaft – Kurzkommentar
7. Auflage, Linde Verlag, Wien 2023, Stand 1.5.2023, 486 Seiten, kartoniert, € 78,-
WiesingerKollektivverträge der Bauwirtschaft – Kurzkommentar
Kommentierte Kollektivverträge sind für die Praxis ein wertvoller Behelf, da sich regelmäßig Anwendungs- und Auslegungsfragen stellen, und Materialien, wie wir sie von Gesetzen kennen, meist nicht existieren. Wenn – wie hier – der KollV dann auch noch von einem Praktiker und „Insider“ (der Autor ist bei der Geschäftsstelle Bau der WKO tätig) kommentiert wird, handelt es sich um eine Kombination mit zusätzlichem Mehrwert.
Im Vorwort finden sich praktische Hinweise zur Arbeit mit dem Buch, gefolgt vom benutzerfreundlichen Angebot, wonach Fragen per E-Mail an den Autor geschickt werden können, die dann beantwortet werden und bei allgemeiner Bedeutung Eingang in den Kommentar finden. Weiterführende Literatur wird bei den einzelnen Paragraphen erwähnt, wenngleich sich diese – als kleiner Kritikpunkt – im wesentlichen auf Beiträge des Autors beschränkt.
Der erste Teil der Kommentierung (S 3 bis 291, gedruckt auf weißem Papier) beschäftigt sich mit dem aus meiner Sicht inhaltlich komplexeren und in der Praxis häufiger Fragen aufwerfenden Arbeiter-KollV. Breiten Raum nimmt dabei zunächst das Arbeitszeitrecht des KollV ein (§§ 2 und 3), das mehrere Möglichkeiten zur Durchrechnung eröffnet, darunter die kurze und lange Woche oder die Viertagewoche. Der Autor behandelt dabei sämtliche Detailfragen und arbeitet immer wieder mit Beispielen, um den Zugang zu den teils komplizierten Regelungen zu vereinfachen. Ob die Zeit von der Wohnung auf die Baustelle nach Ansicht von Christoph Wiesinger (§ 9 Rz 59) in keinem Fall als Arbeitszeit zu werten ist, ist in Anbetracht der EuGH-Judikatur (10.9.2015, C-266/14, Tyco) zumindest zweifelhaft. Im Anschluss an die Arbeitszeit wird die Entlohnung (§§ 4 bis 10 bzw 12 bis 13a) kommentiert. Auch hier finden sich zahlreiche Rechenbeispiele, die einen besonderen, praktischen Nutzen bieten. Bei den Dienstreisevergütungen (§ 9) beschränkt sich der Autor nicht nur auf die arbeitsrechtliche Seite, sondern bezieht auch abgabenrechtliche Fragen mit ein. Aufschlussreich sind weiters die Ausführungen zur Verfallsregelung des § 14.
Der zweite Teil der Kommentierung (S 295 bis 447, gedruckt auf gelbem Papier) behandelt den Angestellten-KollV, und lässt ebenso kein Detail aus. So werden etwa die Beschäftigungsgruppen und ihre abstrakten, schwer anzuwendenden Definitionen verständlich und mit Verweisen auf einschlägige Judikatur dargestellt (S 348 ff). Der KollV enthält weiters spezielle Vorgaben bspw zur Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Einstufung (§ 10), Pauschalentgelten (§ 15), zur Abfertigung alt im Todesfall (§ 13), zur Anrechnung von Vordienstzeiten beim Urlaub (§ 24) oder zur Anrechnung von Elternkarenzen (§ 24a), die anschaulich erklärt werden. Insgesamt ist 286 der Kommentar auch in der siebten Auflage sehr gelungen, vom Stand der Judikatur aktuell und umfassend und für die tägliche Praxis damit äußerst hilfreich.