Däubler/Wedde/Weichert/Sommer (Hrsg)EU-DSGVO und BDSG – Kompaktkommentar

2. Auflage, Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2020, 1.470 Seiten, gebunden, € 99,-

WOLFGANGGORICNIK

Im Vorwort führen die HerausgeberInnen und (gleichzeitigen) AutorInnen des vorliegenden Kompaktkommentars, namentlich die deutschen Universitätsprofessoren Wolfgang Däubler und Peter Wedde, der ausgewiesene Datenschutzexperte Thilo Weichert und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen, Imke Sommer, an, dass sich an der Notwendigkeit eines wirksamen Datenschutzes immer noch die Geister scheiden würden. Diesen Befund kann man gerade in „Corona-Zeiten“ nur bestätigen, wenn von VirologInnen und EpidemiologInnen (durchaus gut gemeint) eine (befristete) Lockerung des Datenschutzes gefordert wird (insb hinsichtlich sogenannter „Tracing-Apps“). Dabei wird klarerweise verkannt, dass Datenschutz keine „Schönwetter-Veranstaltung“ und schon gar keine bloße Behübschung ist, sondern Grundrechtsschutz, und das sogar vorgelagert für andere Grundrechte; angesichts der zunehmenden Digitalisierung aller Gesellschafts- und Lebensbereiche sind nämlich alle Grundrechte „digitaler Erosionsgefahr“ ausgesetzt. So führen auch die HerausgeberInnen des vorliegenden, in zweiter überarbeiteter und aktualisierter Auflage erschienenen Werkes zu Recht aus, dass der grundrechtliche Schutz der Persönlichkeit fühlbare rechtliche Grenzen verlange; in Zeiten von Cloud-Computing, Künstlicher Intelligenz und Big Data werde der Einzelne sonst zum Objekt der vielfältigsten Verfahren, die niemand mehr kontrollieren kann.

So findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch dann Anwendung, wenn Daten über Menschen in der EU in einem Drittstaat wie den USA verarbeitet werden. Nach 18 Monaten Geltung lasse sich sagen, dass die DSGVO begonnen hat, ihre Potentiale zu entfalten. Der vorliegende Kommentar solle dabei helfen, diese in grundrechtsgewogener Weise zu nutzen. Dabei will der Kommentar offene Fragen des Beschäftigtendatenschutzes direkt angehen, zumal auch das (deutsche) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seinem § 26 lediglich allgemeine Vorgaben und Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz enthält, nicht aber umfassende und konkrete Vorschriften zu wesentlichen Problemfeldern der Praxis (zB die Verwendung von Big Data oder KI-Algorithmen bei Personalentscheidungen). In diesem Sinne beschränkt sich die Kommentierung der 99 Artikel der DSGVO sowie der einschlägigen Paragraphen des BDSG nicht auf den Wortlaut und die Systematik der bestehenden Vorschriften, sondern behandelt auch die spezifischen Auswirkungen auf die 66 abhängige Arbeit. Ergänzt wird die auf den Beschäftigtendatenschutz konzentrierte Kommentierung von DSGVO und BDSG durch knappe Erläuterungen des Telemediengesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des Unterlassungsklagengesetzes.

Ausführliche Anwendungsbeispiele sollen das Verständnis der oft komplexen Datenschutzvorschriften erleichtern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung liegt auf den datenschutzrechtlichen Interessen der Verbraucher. (Deutsche) Rsp und Literatur sind nach eigenen Angaben bis August 2019 berücksichtigt.

Resümierend eröffnet dieser Kompaktkommentar dem Leser eine wissenschaftlich ansprechende und doch praxisorientierte Orientierung im neuen Datenschutzregime und wird – auch durch einen umfangreichen Zitierapparat – eine wertvolle Hilfestellung bei der rechtlichen Einordnung der neuen (DSGVO-)Bestimmungen geboten. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet das sehr gelungene Werk ab.

Es handelt es bei diesem Kommentar sohin um ein wichtiges Handwerkszeug für jeden, der mit Datenschutzrecht – auch nur in Österreich – zu tun hat.