„… eine sehr große, manchmal unterschätzte Wichtigkeit.“ Anmerkungen zur Geschichte der Mittagspause und ihrer Praxis bis 1918
Viele Publikationen und Beiträge beschäftigen sich mit der Entwicklung und den wesentlichen Forderungen der Arbeiter:innen- und Gewerkschaftsbewegung sowie mit deren Auswirkungen auf die AN. Auch viele Meilensteine des Arbeits- und Sozialrechts, wie etwa die Verkürzung der Arbeitszeit, das Urlaubsrecht, der AN-Schutz und die soziale Sicherheit, stehen im Fokus der Forschung. Der vorliegende Beitrag soll sich hingegen mit einem scheinbaren „Mosaiksteinchen“ der Gewerkschaftsgeschichte beschäftigen, mit einer „unterschätzten Wichtigkeit“, die aber das Arbeitsleben der Menschen umso mehr bestimmt hat. Die Rede ist von der Geschichte der Mittagspause. Sie gilt heute als selbstverständlich; zwischen Telefongesprächen, einem Snack vor dem Bildschirm oder im Laufschritt zwischen zwei Terminen wird ihr kaum mehr Beachtung geschenkt. Oft fällt sie anderen Tätigkeiten zum Opfer, zB dem Lesen von E-Mails, dem Telefonieren und Whatsappen.
Der Beitrag soll den Spuren der Anfänge der Mittagspause und den Debatten über die Dauer und Gestaltung der Pause nachgehen und auch die Auswirkungen aufzeigen, die das Fehlen oder die Nichteinhaltung der Mittagspause auf das Leben der arbeitenden Menschen hatte und immer noch hat. Damit geraten sowohl die Geschichte und der Kampf um die Arbeitszeitverkürzung als auch weitere Fragen rund um Pausen und Ruhepausen in den Blick.
Am Beginn des Beitrages soll die Frage stehen, was denn eigentlich eine Arbeitspause ist. Eine Antwort liefert die Schweizer Kulturwissenschafterin Gabriela Muri, die sich mit der Geschichte von Arbeitspausen aus kulturwissenschaftlicher Perspektive intensiv beschäftigt hat. Ihr zufolge ist eine Arbeitspause eine „normierte oder informell zeitliche Vorgabe, als mit Handeln erfüllte und als Erfahrung bewältigte Zeitspanne, ist Teil einer historischen Entwicklung, die aus alltagskultureller Perspektive als sozio-kulturelles Prägungsfeld von arbeitsweltlichen Praxen und von Mentalitäten umschrieben werden kann, die sich vor dem Hintergrund eines politisch und ökonomisch bedingten gesellschaftlichen Wandels vollzogen hat“.
Nach Muri waren die Pausen in der vorindustriellen Zeit oft von der Witterung, dem vorhandenen Licht und nicht zuletzt von religiösen Faktoren bestimmt. Aber auch Gepflogenheiten aus dem Zunft- und Handwerkerwesen spielten eine wichtige Rolle bei der Einhaltung und Dauer der Pausen während der Arbeitszeit. Mit dem Einsetzen und dem Fortschreiten der Industrialisierung, dem damit einhergehenden Kampf der erstarkenden Arbeiter:innen- und Gewerkschaftsbewegung und mit deren Forderung nach Begrenzung und Verkürzung der Arbeitszeit kam es zum Umbruch. Im Gegensatz dazu lag das Hauptaugenmerk der Unternehmer:innen auf der möglichst ökonomischen Ausnutzung des „Arbeiters und der Maschinen“. Durch den daraus resultierenden psychischen und physischen Druck auf die Arbeiter:innen kam der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften immer größere Bedeutung zu.
Dies betont auch die Untersuchung des österreichischen Statistikers, Soziologen und politischen Ökonomen Walter Schiff (1866−1950). Über die Wichtigkeit und Bedeutung von Arbeitspausen schreibt er:
„Unter den Arbeiterschutzvorschriften, wie sie fast alle Kulturstaaten erlassen haben, wird den Normen über die Arbeitspausen meist wenig Beachtung geschenkt. Und doch kommt diesen Bestimmungen eine ganz besondere Wichtigkeit zu. Denn selbst eine längere, aber durch entsprechende Ruhepausen unterbrochene Arbeitszeit wirkt nicht so ermüdend und abspannend als wenige Stunden unterbrochene Arbeit. Für die dauernde Erhaltung der Arbeitskraft, aber auch für die Erreichung des Optimums der jeweiligen Arbeitsleistung besitzt daher die Einhaltung entsprechender Arbeitspausen eine sehr große, manchmal unterschätzte Wichtigkeit.“
Ruhepausen sollten zwar der Erholung, Regeneration, Nahrungsaufnahme oder vielleicht einem Toilettengang dienen. Für Unternehmer:innen wurden sie aber zunehmend zu einem Vehikel der zeitlichen und sozialen Kontrolle. Unerwünschte „Nebenwirkungen“ von gemeinsamen Pausen aus Sicht der Unternehmer:innen lagen auf der Hand: Die Arbeiter:innen unterhielten sich über Arbeitsbedingungen, tauschten Informationen und Nachrichten aus oder diskutierten politische Fragen. Die Wegbereiterin der proletarischen Frauenbewegung und Herausgeberin der Arbeiterinnen-Zeitung, Adelheid Popp (1869–1939) berichtete in ihren Jugenderinnerungen, dass sie in der Mittagspause Artikel aus der sozialdemokratischen Presse vorlas und erklärte. Oft wurden die Pausen aber auch nicht der Erholung, Essensaufnahme oder dem Austausch mit Kolleg:innen gewidmet, sondern sie wurden, gerade bei längeren Pausen, vor allem von Frauen zum Strümpfe-Stopfen, Stricken oder Häkeln benutzt.
„Gegenstand manchen Streites und mancher Meinungsverschiedenheit“ war aufgrund dieser Zweckentfremdung auch die Frage, ob die Mittagspause zugunsten eines früheren Feierabends verkürzt oder gar nicht eingehalten werden sollte. Seitens der Arbeiter:innenbewegung ging die Forderung dahin, die Pausen zwar einzuhalten, aber gleichzeitig die Arbeitszeit zu verkürzen (um somit die Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen zu verlängern). Dies galt vor allem im Hinblick darauf, die negativen Auswirkungen von zu langen Arbeitszeiten insb auf männliche Jugendliche und wehrpflichtige Männer abzufedern.
Die Haltung der Arbeiterinnen zur Frage der Länge der Mittagspause war ambivalent: Eine längere Mittagspause wurde von vielen benutzt, um – wenn die Möglichkeit bestand – nach Hause zu eilen und dann die Kinder zu versorgen, zu kochen oder Hausarbeit zu verrichten. Andere bevorzugten unter der Prämisse der Nichteinhaltung der Pause eine kürzere Arbeitszeit und damit einen kürzeren Aufenthalt am Arbeitsort, was etwa den Vorteil hatte, für eine längere Heimfahrt noch öffentliche Verkehrsmittel benützen zu können. Andererseits bot die Mittagspause für viele Frauen die einzige Möglichkeit einer kurzen Erholung.
Erste gesetzliche Maßnahmen zum Thema Pause betrafen die Kinderarbeit. Im Hofkanzleidekret vom 11.6.1842 hieß es, dass Kinder beiderlei Geschlechts nicht vor dem 12. Lebensjahr zu regelmäßigen Arbeiten (mit Ausnahmen) in der Fabrik aufgenommen werden durften, wenn zeitgleich für eine angemessene Fortsetzung des Religions- und Schulunterrichts gesorgt wurde. Die Maximalarbeitszeit für Kinder von 9 bis 12 Jahren wurde mit 10 Stunden, für Jugendliche von 12 bis 16 Jahren mit 12 Stunden mit einer mindestens einstündigen Ruhepause festgesetzt.
In der Praxis konnten die Kinder die Mittagspause nicht zur Erholung verwenden. Oft wurde ihnen in dieser Zeit der von der Schulverfassung vorgeschriebene Unterricht erteilt, in dem die Kinder nicht selten vor Müdigkeit einschliefen. Auch auf dem Land war die Situation der Kinder nicht anders. Durch die Heranziehung für verschiedene Arbeiten, wie etwa für die Ernte, Feldarbeiten, die Stallreinigung, Botendienste und die Aufsicht jüngerer Geschwister, wurden sie derart beansprucht, dass sie kaum Zeit für Pausen zur Erholung, geschweige denn die Kraft zum Lernen hatten, wodurch sie oft Analphabeten blieben.
Reglements über die Praxis von Pausen fanden sich vor allem in den Arbeitsordnungen, die von den Betriebsinhaber:innen für ihre Betriebe erlassen wurden. Doch kamen die darin enthaltenen Bestimmungen weniger den Arbeiter:innen zugute, denn sie regelten vor allem iSd AG jede Einzelheit des Arbeitstages: Unpünktlichkeit und andere Verfehlungen, wie etwa Singen, Erzählen oder Pfeifen, waren strengstens verboten. Bei Nichteinhaltung der Arbeitsordnung drohten Strafgelder, Lohneinbußen, Aussperrung oder Entlassung.
Auch die Gewerbeordnung vom 20.12.1859 enthielt zahlreiche Vorschriften über die Art der Verwendung von Frauen und Kindern sowie von Jugendlichen und über deren Schulunterricht, den Arbeitstag, die Zeit der Abrechnung und Auszahlung der Arbeitslöhne, über Krankenstände und Arbeitsunfälle, Strafen bei Vergehen gegen die Arbeitsordnung und Kündigungs- und Entlassungsfristen. Sie brachte aber keine wesentlichen Verbesserungen für die Arbeiter:innen. Auch der Einhaltung von Pausen wurde kaum Beachtung geschenkt. Dem Bericht der nö Handels- und Gewerbekammer aus dem Jahr 1870 über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Kleiderarbeiter zufolge dauerte die Mittagspause nur so lange, wie dies zum Essen unbedingt notwendig war.
Ein ähnliches Ergebnis brachte das am 17.6.1883 in Kraft getretene Gewerbeinspektorengesetz, das zwar die Aufgabe hatte, „die Vorkehrungen und Einrichtungen zu kontrollieren, welche die Gewerbeinhaber zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter sowohl in den Arbeitsräumen als in den Wohnräumen“ vorgefunden werden, das aber zeigte, dass die bisherigen Vereinbarungen zum Arbeiter:innenschutz nach wie vor gar nicht oder nur unzureichend eingehalten wurden.
Im Bericht der Gewerbeinspektoren aus dem Jahr 1884 heißt es:
„Abgenützte Maschinen, überarbeitete Menschen, eine bis zum äußersten getriebenen, der Sicherheit des Lebens Hohn sprechende Ausnützung des Raumes, ein Durcheinander der Transmissionen, Schmutz in den Gängen, an Wänden, am Boden, elende Luft […] barscher Ton, unfreundliche, sich bis zur Rohheit steigernde Behandlung der Arbeiter, Schelt- und Drohworte […] geben ein getreues Bild, des auf rücksichtsloses Verdienen ausgehenden Besitzers.“
Die Gewerbeordnungsnovelle vom 8.3.1885 brachte Fortschritte: Es kam zum Verbot der Fabrikarbeit für Kinder unter dem 14. Lebensjahr, Jugendliche bis zu 16 Jahren durften nicht mehr zu schweren Arbeiten, Frauen und Jugendliche auch nicht mehr zur Nachtarbeit herangezogen werden. Der Maximalarbeitstag für Fabriken wurde mit 11 Stunden festgelegt. Zudem enthielt die Novelle Bestimmungen über „angemessene Ruhepausen“. Die Arbeitspausen durften „nicht weniger als anderthalb Stunden betragen“, wovon „je nach Beschaffenheit des Gewerbebetriebes tunlichst eine Stunde auf die Mittagszeit zu entfallen hat“. Mit der wenig später erlassenen Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Minister des Inneren vom 27.5.1885 wurden im § 74a die Bestimmungen über die Arbeitspausen (und die Ausnahmen) in „kontinuierlichen“ Gewerbebetrieben (Schichtbetriebe), aber auch die Ausnahmebestimmungen genauestens definiert. Doch blieben all diese Bestimmungen, wie es der Gewerkschafts- und Arbeiterkammerhistoriker Klaus-Dieter Mulley trefflich zusammenfasste, „mangels Sanktionen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts vielerorts Schall und Rauch“.
Zudem waren die Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitszeit, die Arbeitspausen und die Sonntagsruhe Spezialgesetze für verschiedene Berufsgruppen, so etwa das Ladenschlussgesetz, das Bäckereiarbeitergesetz, das Regiebautenarbeitergesetz, das Hausgehilfengesetz und die Landarbeiterordnungen, im Interesse der Unternehmer durch zahlreiche spätere Ausnahmebestimmungen „durchlöchert“. Besondere Bestimmungen gab und gibt es aber auch für Angestellte und Beamte. Gemeinsam war diesen Vorschriften, dass sie genaue Bestimmungen über kürzere Unterbrechungen der Arbeitszeiten zu Erholungszwecken enthielten. Die Dauer der Unterbrechungen konnte darin variieren. Die Unterbrechungen selbst unterlagen, wie zB die Landarbeiterordnungen, ortsüblichen Gepflogenheiten. Es ging im Wesentlichen weiterhin darum, dass die Bestimmungen zu den Pausen der Arbeiter:innen den reibungslosen Ablauf in den Betrieben nicht unterbrachen.
Mit den Kollektivverträgen, die seit Ende des 19. Jahrhunderts abgeschlossen wurden, versuchten die Gewerkschaften, für die AN über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Verbesserungen zu erreichen, etwa Arbeitszeitverkürzung, Überstunden- und Feiertagsbezahlung, Kündigungsfristen, die Anerkennung von gewerkschaftlichen Interessenvertretungen und Vertrauenspersonen oder die Möglichkeit zu Teilnahmen an den 1. Mai-Demonstrationen, um ohne Angst vor Maßnahmen für die Verkürzung der Arbeitszeit bzw für den Achtstundentag eintreten zu können. So wurde etwa im KollV für die Wiener Damenschneider aus dem Jahr 1907 die Arbeitszeit auf neuneinhalb Stunden einschließlich einer viertelstündigen Mittagspause festgelegt. Im KollV der niederösterreichischen Brauereien wurde zwischen AG und AN vereinbart, dass „Einrichtungen“ geschaffen werden sollten, damit das Holen des Freibiers „nicht zu lange Zeit in Anspruch nimmt und die Arbeiter nicht den größten Teil ihrer Pause damit verbringen“.
Bei der Durchsicht historischer Zeitungen zeigt sich, dass das Fehlen oder die Nichteinhaltung von Pausen oftmals der Grund dafür war, die Arbeit niederzulegen. So etwa streikten am 10.4.1890 die Arbeiter von Holzhandlungsfirmen, die mit dem Verladen von Holz beschäftigt waren, auf dem Südbahnhof in Villach, weil die dortigen Firmen die Arbeitszeit von sechs Uhr morgens bis sieben Uhr abends festlegen wollten. Für das Frühstück war eine Pause von einer halben Stunde und für das Mittagessen für eineinhalb Stunden vorgesehen, was aber eine Verlängerung der Anwesenheit am Arbeitsort mit sich gebracht hätte. Die Arbeiter jedoch forderten den Schluss der Arbeitszeit um sechs Uhr abends, mit einer Unterbrechung der Arbeit von einer Viertelstunde für das Frühstück und einer Stunde zu Mittag. Nach Verhandlungen zwischen den Firmen und den Arbeitern wurde diesem Wunsch entsprochen. Und im Sommer 1898 stellten die Arbeiter der Thür-, Fenster- und Fußbodenfabrik in St. Pölten ihre Arbeit ein, weil der Meister den Preis für die Verköstigung von 25 Gulden auf 35 Gulden erhöhte. Zudem forderten sie, dass es jedem Arbeiter freigestellt sein solle, sein Mittagessen dort einzunehmen, „… wo es ihm paßt“.
Das Thema der Kosten und der Qualität des auf Baustellen oder in Betrieben von Unternehmer:innen bereitgestellten oder organisierten Mittagessens, etwa in Kantinen für die Arbeiter:innen, ist in vielen Berichten ein oft wiederkehrendes Thema. Nach dem Bauarbeiter und späteren Präsidenten des ÖGB Johann Böhm (1886−1959) stellte dieses „ein besonderes Ausbeutungsinstrument“ dar. So war es für die Arbeiter:innen „ungeschriebenes Gesetz“, „daß sie ihren Bedarf an Lebensmitteln und Getränken in der Kantine zu decken hatten. Jene, die das nicht taten, wurden unweigerlich schon nach einigen Tagen wieder entlassen“.
Gegenstand der Debatten war aber nicht nur das Thema der Kantinen und der Kosten bereitgestellter Mittagessen, zumal die Praktiken und Verhältnisse in den Unternehmen sehr unterschiedlich waren. Oft schoben die Arbeiter:innen die Werkzeuge auf ihren Werkbänken einfach auf die Seite und nahmen ihre mitgebrachte Jause oder das Mittagessen direkt – ohne Möglichkeit, sich die Hände zu waschen – am Arbeitsplatz ein. Viele Berufskrankheiten hatten in dieser Praxis ihre Ursache. Die Möglichkeit, sich die Hände zu waschen oder ein Aufenthaltsraum zum Einnehmen der Mahlzeiten wurde von den Arbeitern als „Utopie“ betrachtet, schrieb der bereits erwähnte Bauarbeiter Johann Böhm in seinen Erinnerungen.
Vielen Arbeitsordnungen zufolge mussten Arbeiter:innen während der Pausen den Betrieb oder die Fabrik verlassen und diese auf der Straße verbringen, etwa auf einer Parkbank, „halb zur Seite gewendet, damit ihnen die vorbeigehenden Passanten nicht in Napf und Mund hineinschauen“. Der Arbeiterdichter Alfons Petzold (1882−1923) berichtet in seinen Erinnerungen „Das rauhe Leben“, dass er seine Mittagspause in einem Volkscafé, einem sogenannten Tschecherl, verbrachte, in dem er „den hungrigen Magen mit einem Glas warmer Milch und ein paar Stücken Gebäcks zu beruhigen“ versuchte. Oder er verbrachte die Mittagspause in einer Stehweinhalle oder einer Fleischauskocherei, wo er für ein paar Kreuzer „eine trübe Wasserbrühe, die Rindsuppe hieß, und dazu ein paar schwindsüchtige Würste“ erstand. Wenn die Möglichkeit bestand, brachten Frauen (in ihrer Mittagspause) oder Kinder dem Vater das Mittagessen in den Betrieb oder auf die Baustelle. Aus dem Jahr 1903 stammt ein Bericht, wonach ein Witkowitzer Hüttenarbeiter von seiner Frau während der Arbeit gefüttert wurde, denn „der Arbeiter hatte kaum Zeit, dies selbst zu tun, denn er konnte Zange und Haken gar nicht aus der Hand geben“. Oft aber wurden Frühstücks- oder Mittagspausen aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, oder um sich, wie es hieß, bei den AG „schön zu machen“, gar nicht eingehalten. Dadurch stieg aber in vielen Bereichen die Gefahr von Unfällen. Auch wurden die Pausen seitens der AG zur „Lohnauszahlung“ benutzt.
Während des Ersten Weltkrieges wurden die bisherigen Bestimmungen über Arbeitszeit, Arbeitspausen und Sonntagsruhe den Erfordernissen der Kriegswirtschaft angepasst und vielfach „den Notwendigkeiten der Kriegsführung“ untergeordnet oder aufgehoben. Zudem verschlechterte sich die Versorgungslage immer mehr, und es kam zur Rationierung von Lebensmitteln. Über die Mittagspause in einem kriegswichtigen Betrieb berichtet die Holzarbeiterin Marie Baumann im 1930 herausgegebenen „Handbuch der Frauenarbeit in Österreich“, dass sie sie damit verbrachte, sich in einer in der Nähe befindlichen Volksküche anzustellen und das karge Mittagessen „an Ort und Stelle verzehren“.
1918 wurde in Österreich der 8-stündige Arbeitstag bzw die 48-stündige Arbeitswoche in allen fabriksmäßigen Betriebsunternehmungen durch das Gesetz vom 19.12.1918 eingeführt (ab Dezember 1919 galt es auch für alle Beschäftigten in privaten und öffentlichen Betrieben). Es sah vor, dass die zulässige Dauer der täglichen Arbeitszeit ohne Einrechnung der Arbeitspausen nicht mehr als höchstens acht Stunden betragen durfte. Zudem gab es wieder eine Reihe von Sondergesetzen, wie etwa im Bergbau, in Bäckereien, im Theaterbetrieb, bei Privatkraftwagenführern sowie in der Land- und Forstwirtschaft.
Bestimmungen über Pausenregelungen fanden sich dann auch im vom KollV-Gesetz vom 1.12.1919 und in den Arbeitsordnungen, die aber nach dem Betriebsrätegesetz vom 15.5.1919 nunmehr kein „einseitiger Akt des Betriebsinhabers“, sondern an die Zustimmung des BR gebunden waren. Bei Streitigkeiten hatte das Einigungsamt zu entscheiden, für Kontrollen der Arbeitsverhältnisse waren weiterhin die Gewerbeinspektoren zuständig. Apropos: Laut Bericht der Gewerbeinspektoren wurden im Jahr 1925 weiterhin ungünstige Beobachtungen über die Arbeitspausen (sowohl mit Blick auf die AG als auch auf die AN) gemacht. Die Wirtschaftskrise und die steigende Arbeitslosigkeit der folgenden Jahre steigerten wohl die Angst vor Entlassungen und Lohnkürzungen und führten so wieder dazu, dass Pausen nur sporadisch oder gar nicht eingehalten wurden. Ab 1933 wurde unter der mit Hilfe des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917 unter der Regierung Dollfuß der politische Umbau und der Abbau von sozialpolitischen Maßnahmen betrieben. Während des Nationalsozialismus wurden die Arbeitszeitregelungen an jene des Deutschen Reiches angepasst. Sie galten in Österreich auch noch nach Kriegsende. Ein Meilenstein war schließlich das Arbeitszeitgesetz des Jahres 1969. Pausenbestimmungen gab es auch weiterhin durch Sondergesetze für bestimmte AN-Gruppen und in den Kollektivvertragsvereinbarungen für die AN.