Publikationspreis DRdA

Publikationspreis der Zeitschrift DRdA

Für eine Abhandlung im Stile der DRdA wird zum 75-jährigen Bestehen der Zeitschrift erstmals ein Publikationspreis verliehen.

Gegenstand der Einreichung muss ein (frei gewähltes) Thema aus dem österreichischen Arbeits- oder Sozialrecht sein, das im Schrifttum noch nicht ausreichend behandelt wurde. Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchsforscher:innen mit abgeschlossenem Rechtsstudium.

Die fünfköpfige Jury bildet sich aus der Schriftleitung und Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats der DRdA.

Der ausgewählte Beitrag wird in der Zeitschrift mit dem Vermerk
„Preisträgerbeitrag“ veröffentlicht und ist mit einem Preisgeld von € 5.000,- dotiert. Es besteht die Möglichkeit, den Preis zu teilen.

Die Schriftleitung kann weitere Beiträge mit dem Vermerk „eingereichter Beitrag“ zu den geltenden Honorarbedingungen veröffentlichen.

Einreichungen sind bis 15.12.2025 unter Publikationspreis@akwien.at unter Beigabe eines Lebenslaufes und einer Publikationsliste möglich.
Der:Die Preisträger:in wird schriftlich verständigt.

Richtlinien
  1. Der Publikationspreis der DRdA wird alle zwei Jahre verliehen. Zum ersten Mal findet die Verleihung zum 75-jährigen Jubiläum 2026 statt.
  2. Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchsforscher:innen mit abgeschlossenem Rechtsstudium.
  3. Einreichungen müssen in einem Word-Format erfolgen, dieses steht hier zum Download bereit.
  4. Einreichungen müssen ein Thema aus dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht zum Gegenstand haben. Die Behandlung muss zu einer Weiterentwicklung des aktuellen Forschungsstandes beitragen.
  5. Die Einreichung muss unter Publikationspreis@akwien.at bis inklusive 15.12.2025 eingelangt sein.
  6. Die Jury ist aus fünf Personen zu bilden und setzt sich aus der Schriftleitung und Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift DRdA zusammen.
  7. Stammt eine Einreichung aus einer Organisation eines Jurymitgliedes, nimmt dieses nicht an der Beratung und der Abstimmung teil, wobei die Anzahl von drei beratungs- und stimmberechtigten Jurymitgliedern nicht unterschritten werden darf. Für einen solchen Fall ist die Jury mit Ersatzmitgliedern aus dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift zu ergänzen.
  8. Der:Die Preisträger:in wird schriftlich verständigt.
  9. Der Preis kann nach Maßgabe der Jury auch geteilt werden.
  10. Die Veröffentlichung findet in einer nachfolgenden Ausgabe der DRdA mit dem Vermerk „Preisträger:innenbeitrag“ statt.
  11. Die Schriftleitung kann weitere Beiträge mit dem Vermerk „eingereichter Beitrag“ zu den geltenden Honorarbedingungen veröffentlichen.
  12. Der Publikationspreis ist neben der Veröffentlichung mit € 5.000,- dotiert.
  13. Den Preisträger:innen stehen für eine Vorstellung des gewählten Themas bei Veranstaltungen im Rahmen der Vorstellung der DRdA zur Verfügung.
  14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Alle Informationen zum Download: