Krebs/Schatz (Hrsg)Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Kommentar

Boorberg Verlag, Stuttgart 2024, 392 Seiten, kartoniert, € 89,-

ANNA ZAVERSKY

Der von Krebs (Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Fachgruppenleitung Staats- und Verfassungsrecht) und Schatz (Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Fachgruppe Polizeirecht/Verwaltungsrecht) herausgegebene Kommentar widmet sich dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Insgesamt 14 erfahrene wie spezialisierte Autor:innen aus Lehre und Praxis (darunter auch die Herausgeber selbst) erläutern das die sogenannte Whistleblower-RL 2019/1937/EU umsetzende Gesetz, welches Mitte 2023 in Kraft getreten ist.

Vor der dem Aufbau des Gesetzes folgenden Kommentierung beinhaltet das vorliegende Werk eine aufschlussreiche Einführung zum Ursprung und der Entwicklung des Hinweisgeberschutzes sowie zu den Gesetzgebungsprozessen zum HinSchG und dessen Ziele, Eckpunkte bzw Systematik. Während die akademischen Untiefen und die von der Rsp noch nicht behandelten Probleme im eigentlichen Kommentar nicht im Fokus stehen, werden hier kurz die zentralen Kritikpunkte am HinSchG dargelegt. In der Kommentierung der einzelnen Bestimmungen offenbart sich das eigentliche Ziel des Kommentars, der Rechtspraxis eine zuverlässige Orientierungshilfe bei der Auslegung des neuen Gesetzes zu bieten. Die Erreichung dieses Ziels wird nicht nur durch hilfreiche Praxishinweise und Grafiken, sondern auch durch den breitgefächerten Autor:innenkreis aus Professor:innen, Landesbediensteten und Rechtsanwälten sichergestellt, der dem HinSchG als Querschnittsmaterie gerecht wird. Außerdem befinden sich im Anhang der Kommentierung neben dem Text der Whistleblower-RL und der Verordnung des Bundes über die Organisation der nach dem HinSchG einzurichtenden externen Meldestelle (HEMBV) praktische Muster bzw Formulierungshilfen und Checklisten.

Alles in allem stellt der vorliegende Kommentar ein anwendungsorientiertes Nachlagewerk für den Umgang mit dem HinSchG dar.