Sonntag (Hrsg)ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – Jahreskommentar 2024

15. Auflage, Linde Verlag, Wien 2024, 2.176 Seiten, gebunden, € 189,-

STEPHANIE PRINZINGER

Der von Martin Sonntag herausgegebene Jahreskommentar zum ASVG erschien im Februar 2024 in der 15. Auflage. Die Autor:innen des Kommentars sind zum Teil Richter:innen vom Oberlandesgericht Wien und vom Obersten Gerichtshof, arbeiten für die Österreichische Gesundheitskasse, die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen oder gehören dem Dachverband der Sozialversicherungsträger an.

Die diesjährige Novellierung umfasst ua folgende Änderungen, nämlich das BGBl I 2023/11, welches festlegt, welche Geburtsjahrgänge bei der schrittweisen Anhebung des Frauenpensionsalters ab 2024 betroffen sind, das BGBl I 2023/36, das Klarstellungen bezüglich Direktzahlungen für das Jahr 2023 betrifft, das COVID-19-Überführungsgesetz BGBl I 2023/69, welches das Auslaufen der pandemiebezogenen Regelungen normiert.

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) I 2023/189 sieht eine Beitragsübernahme des Bundes für erwerbstätige Pensionsbezieher:innen und eine Erhöhung des Zuschlags bei Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter vor. Weiters Gegenstand der Novelle ist das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2024 BGBl I 2023/152, das Anpassungen betreffend beitragsfreie Zuschüsse des DG für die Kinderbetreuung vorsieht, die klinisch-psychologische Behandlungen in den Leistungskatalog aufnimmt und den Abschluss von Gesamtverträgen zu klinischen Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen nicht mehr obligatorisch vorsieht.

Das BGBl I 2023/81 beinhaltet eine Änderung der Regelung über den Stellenplan für Primärversorgungseinheiten. Das Vereinbarungsumsetzungsgesetz (VUG) 2024 BGBl I 2023/191 sieht zahlreiche Änderungen (wie die weiter unten näher ausgeführte Einbeziehung von Wahlärzt:innen in das e-card-System, den Entfall der Zustimmung der Ärztekammer bei der Errichtung von Ambulatorien, beim Abschluss von Sonder-Einzelverträgen mit Gruppenpraxen und Primärversorgungseinrichtungen und bei der Ausschreibung von Kassenarzt-Planstellen, den bundeseinheitlichen Leistungskatalog mit harmonisierten Honoraren) vor.

Wie sich am Beispiel des § 338 ASVG zeigen lässt, handelt es sich bei dem gegenständlichen Kommentar 215um ein aktuelles Nachschlagewerk. So wurden die Änderungen im ASVG aufgrund des VUG 2024 bereits ausführlich in die Kommentierung aufgenommen. In § 135 Abs 3 ASVG wird mit dem VUG 2024 eingeführt, dass auch Wahlärzt:innen bzw Wahl-Gruppenpraxen zur Verwendung der e-card sowie der e-card-Infrastruktur verpflichtet sind (§ 135 ASVG Rz 10). Angemerkt sei allerdings, dass sich in dieser Randzahl dahingehend ein Fehler eingeschlichen hat, dass die e-card gegen ein jährliches Entgelt von € 10,- bezogen wird. Das entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben und auch nicht der Vollziehung. Das Service-Entgelt wird jährlich angepasst und wird im November 2024 für das Jahr 2025 in der Höhe von € 13,80 abgeführt.

Positiv angemerkt wird, dass in der Kommentierung zu § 136 ASVG – nicht mehr wie in der letzten Fassung – die Abkürzung „HV“ für Hauptverband, sondern „DV“ für Dachverband verwendet wird. Zusammenfassend möchte ich betonen, dass es sich um ein gelungenes Nachschlagewerk für die Praxis handelt und das jährliche Neuerscheinen mit samt der eingearbeiteten Novellen sehr zu begrüßen ist.