Maschmann/FritzMatrixorganisationen – Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, Compliance – Handbuch
2. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2024, LXXI, 623 Seiten, Leinen, € 169,-
Maschmann/FritzMatrixorganisationen – Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, Compliance – Handbuch
Matrixorganisationen kommen häufig in größeren Unternehmen und Konzernen zum Einsatz. Merkmal von Matrixorganisationen ist, dass es mehrere Linien der Führung, der Berichterstattung bzw der Kommunikation bezogen auf dieselbe Organisationseinheit gibt. Dies steht im Gegensatz zu den traditionellen Grenzen des Gesellschafts- und Arbeitsrechts und wirft daher zahlreiche Rechtsfragen auf. Da viele internationale Konzerne Matrixorganisationen nützen, ist auch die diesbezügliche deutsche Rechtslage von Interesse.
Einen fundierten Überblick über die gesellschafts-, arbeits- und datenschutzrechtliche Gestaltung von Matrixorganisationen nach der deutschen Rechtslage bietet das vorliegende Handbuch. Die Autoren sind Wissenschaftler und Praktiker des Gesellschafts- und Arbeitsrechts. Das Handbuch erscheint in zweiter Auflage und richtet sich an Unternehmenspraktiker:innen und Rechtsanwält:innen. Es kann bereits als Standardwerk zu Matrixorganisationen bezeichnet werden.
Inhaltlich setzt sich das Handbuch in bewährter Weise mit den gesellschafts-, arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekten von Matrixorganisationen auseinander; zB mit den Grenzen für einen matrixweiten „Weisungsdurchgriff“ in AG und GmbH, den betriebsverfassungsrechtlichen Besonderheiten oder der Haftung in Matrixorganisationen. Neu ist das Kapitel zu Compliance in Matrixorganisationen, welches die Rechtspflicht und Ausgestaltung von Compliance sowie die Einrichtung von Hinweisgebersystemen in Konzernen und Matrixorganisationen behandelt. So wird etwa der für den Hinweisgeberschutz höchst relevanten Frage nachgegangen, ob in einem Konzern eine zentrale Konzernmeldestelle für alle konzernangehörigen Unternehmen eingerichtet werden kann.
Das Handbuch ist allen uneingeschränkt zu empfehlen, die sich mit Rechtsfragen der Matrixorganisation beschäftigen.