AmpatziadisOrtung von Beschäftigten – Rechtsfragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung am Beispiel von arbeitgeberseitigen Ortungsmaßnahmen
Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2023, 299 Seiten, broschiert, € 89,90
AmpatziadisOrtung von Beschäftigten – Rechtsfragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung am Beispiel von arbeitgeberseitigen Ortungsmaßnahmen
Die als 52. Band der Reihe „Internetrecht und digitale Gesellschaft“ erschienene Monographie wurde als Dissertation an der Bucerius Law School Hamburg eingereicht und approbiert. Die Thematik ist höchst interessant und wird wahrscheinlich mit dem schon vorhersehbaren Einsatz von Künstlicher Intelligenz brisant interessant.
Die Arbeit liest sich wohltuend problemorientiert. Während viele Dissertationen so angelegt sind, dass vier Fünftel der Arbeit sich mit dem allgemeinen rechtlichen Rahmen auseinandersetzen, die bereits umfassend aufgearbeiteten allgemeinen Regelungen (modifiziert) wiedergeben und nur geringe Teile für das eigentliche 560 Thema verbleiben, ist die vorliegende Arbeit stets auf den Dissertationsschwerpunkt konzentriert.
Für Juristinnen und Juristen ist bereits die nichtjuristische, auf 50 Seiten zusammengefasste Einführung zu Ortung und zu Ortungssystemen (Navigationssatelliten, Mobilfunkzellenidentifikation, WLAN, BLE, RFID) sehr aufschlussreich. In Kombination mit den Begriffsbestimmungen und Erscheinungsformen (manuelle versus automatisierte Ortung, unmittelbare versus mittelbare Ortung, personenbezogene versus nicht personenbezogene Ortung) werden die Grundlagen für die juristischen Wertungen geschaffen. Der grundrechtliche und der einfachgesetzliche Rechtsrahmen kommen in zwei weiteren Großkapiteln zur Sprache.
Seit jeher bildet das Kriterium der Verhältnismäßigkeit den für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung entscheidenden Faktor. Für Österreich sei nur auf die Materialien zur BDG-Novelle 2009 zur Einführung von Kontrolle im öffentlichen Dienst verwiesen (160 BlgNR 24. GP 1 und 2). Die Erläuternden Bemerkungen sprechen von einem, dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechenden Ausgleich der diametral entgegenstehenden und teilweise grundrechtlich geschützten Interessen auf Bediensteten- und DG-Seite betreffend Nutzungs- und Kontrollmöglichkeiten durch neue Kommunikationstechnologien. Ampatziadis widmet dieser für die betriebliche Praxis entscheidenden Frage ein über 80 Seiten starkes Kapitel – einerseits iS eines „Leitfadens“, andererseits iS einer „Fallanalyse“. Für die Interessenabwägung selbst zieht die Autorin die Kriterien des berechtigten Interesses, der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit mit vielfältigen Differenzierungen heran, wobei die Bestimmungselemente dieser Kriterien ineinander übergehen. Die Frage, ob das dauerhafte Speichern von Positionsdaten den Zweck der Einsatzkoordinierung fördert, wird mit Hinweis auf die EuGH- und BAG-Rsp unter dem Kriterium der Geeignetheit behandelt, weist aber hinsichtlich der Zweckorientiertheit Übergänge insb zu den Kriterien des berechtigten Interesses und der Erforderlichkeit auf. Diese Grauzonen werden von der Autorin zwar kaum diskutiert, zur Geeignetheit von Ortungssystemen wird aber klar Stellung bezogen (S 196): Ein dauerhaftes Speichern von Positionsdaten fördert den Zweck der Einsatzkoordination nicht, „da ein dauerhaftes Speichern der Daten den Zweck nur so lange fördert, wie sich die Position noch nicht verändert hat
“. Diese Positionierung findet sich in der Arbeit aber nur für den Zweck der Einsatzkoordination. Andere typische Ortungszwecke, wie die Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen, der Schutz von Eigentum oder Vermögen, die Verhaltens- und Leistungskontrolle oder die Aufdeckung von rechtswidrigen Handlungen, die die Autorin im Zusammenhang mit den Grundlagen und Erscheinungsformen von Ortungssystemen explizit aufzählt, werden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.
Dem österreichischen Leser kann das Werk jedenfalls angeraten werden. Der Grund ist vor allem die ausgezeichnete Darstellung und die ausführliche Diskussion des grundrechtlichen Datenschutzes auf europäischer Ebene und der Wertungen der Datenschutz-Grundverordnung.