Wiese/Kreutz/Oetker/Raab/Weber/Franzen/Gutzeit/Jacobs/SchubertGK-BetrVG. Betriebsverfassungsgesetz – Gemeinschaftskommentar Bd I und Bd II

12. Auflage, Wolters Kluwer/Luchterhand Verlag, Neuwied 2021, 4.800 Seiten, gebunden, € 349,-

WOLFGANGKOZAK

Vorliegender Gemeinschaftskommentar zum deutschen Betriebsverfassungsgesetz erscheint nunmehr in der zwölften Auflage und somit seit fast 50 Jahren (auch wenn sich das Vorwort der AutorInnen hier zu widersprechen scheint). Nach dem aktuellen Vorwort ist die Auflage der Neuerscheinung alle vier Jahre den im Folgejahr vermehrt stattfindenden Betriebsratswahlen geschuldet, um „als Ratgeber zur Verfügung zu stehen“ und um „die aktuelle Rechtslage zuverlässig zu erläutern und kritisch zu hinterfragen“.

Der Gesamtkommentar, dessen AutorInnenteam aus Günther Wiese, Peter Kreuz, Harmut Oetker, Thomas Raab, Christoph Weber, Martin Franzen, Martin Gutzeit, Matthias Jacobs und Claudia Schubert besteht, erscheint im typischen (deutschen) Kommentarformat mit aufgrund des Umfangs des Inhalts dünnem, durchscheinend bedrucktem „Konzeptpapier“ als zweibändiges Werk im Kartonschuber.

Es enthält neben dem für ein solches Gesamtwerk selbstverständlichen historischen Rückblick über die Rechtsmaterie, die auch die Rechtslage der DDR nicht unerwähnt lässt, eine für österreichische Kommentare unübliche Information, nämlich eine Bearbeiterhistorie von AutorInnen vergangener Auflagen bis hin zur ersten Auflage selbst. Schade findet der Rezensent hier, dass bei einer solchen Akribie nicht auch die Erscheinungsdaten der einzelnen Ausgaben vermerkt wurden. Das Werk beinhaltet einen ausführlichen Fußnotenapparat, bei dem neben der Literatur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes aber auch der Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte zitiert werden. Speziell für einen österreichischen Arbeitsrechtsjurist:innen muten Betrachtungen und Sondernormen zu Seeschifffahrtsarbeitsverhältnissen und Gesamthafenverhältnissen und die Aufspaltung in Gesamthafen- und Hafeneinzelbetriebe exotisch an.

Aufgrund des Adressatenkreises der AutorInnen – der Gemeinschaftskommentar richtet sich in erster Linie an die Praxis, die Betriebsratswahlen durchzuführen und die Vertretungstätigkeit auszuführen hat – ist der Text ausführlich und in leicht verständlicher Sprache gehalten, sodass man auch als österreichischer Leser gut folgen kann. Allein die beschränkte Anwendung auf Deutschland und die Besonderheiten des kollektiven Rechts Deutschlands, welches sich nur grosso modo mit dem österreichischen kollektiven Recht vergleichen lässt, wird den Interessent:innenkreis über einzelne, an einer Rechtsvergleichung interessierte Personen bzw Rechtsvertreter:innen von deutschen Konzernen nicht hinauswachsen lassen.

Eine letzte Bemerkung am Schluss: Vielleicht ist es dem Verlag möglich, bei der 13. Auflage eine Verpackung zu wählen, die dem Gedanken der Plastikvermeidung Rechnung trägt.