Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg)BetrVG. Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz – Kommentar für die Praxis

18. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2022, 3.228 Seiten, gebunden (mit Online-Nutzung), € 119,-

RUDOLFMOSLER

Alle zwei Jahre erscheint der Großkommentar zum deutschen BetrVG in aktualisierter Form, was aufgrund der ständigen Änderungen des Gesetzes und der kaum mehr überschaubaren Literatur und Rsp schon eine organisatorisch bemerkenswerte Leistung darstellt. Der Kommentar ist aber auch inhaltlich hervorragend gemacht. Schon in der Einleitung wird man nicht nur mit Geschichte und Grundproblemen des Betriebsverfassungsrechts, sondern auch mit aktuellen Entwicklungen (Digitalisierung, Homeoffice ua) konfrontiert. In der Neuauflage ist insb das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingearbeitet. Danach gelten für die Betriebsratswahlen 2022 neue Regelungen. So wird das vereinfachte Wahlverfahren ausgeweitet. Wer eine Wahl initiiert, hat in Zukunft Kündigungsschutz. Digitale Betriebsratssitzungen sollen auch nach der Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleiben, was auch in Österreich klärungsbedürftig wäre. Der BR erhält zudem erstmalig ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit (§ 87 Abs 1 Nr 14 BetrVG). Im Verhältnis zu § 97 Abs 1 Z 27 ArbVG ist die deutsche Regelung weiter, weil sie nicht auf die Rahmenbedingungen bei Homeoffice beschränkt ist, sondern auch mobile Arbeit außerhalb der Wohnung erfasst.

Die Mischung bei den BearbeiterInnen aus renommierten universitären Arbeitsrechtlern (allen voran Wolfgang Däublerund Olaf Deinert) und PraktikerInnen mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt sorgt für hohe wissenschaftliche Qualität und Brauchbarkeit in der Praxis gleichermaßen. Für österreichische JuristInnen ist vor allem von Vorteil, dass man sich schnell orientieren kann und mit verständlicher und präziser Sprache in die Materie eingeführt wird. Es handelt sich um ein nicht nur umfangreiches, sondern auch um ein großes Werk, zu dem den Herausgebern nur gratuliert werden kann.