Bellace/ter Haar (Hrsg)Research Handbook on Labour, Business and Human Rights Law

Edward Elgar Publishing, Cheltenham/Northampton 2019, XI, 511 Seiten, gebunden, € 195,–

THOMASDULLINGER (HAMBURG)

Das vorliegende Research Handbook untersucht in 24 Kapiteln, geschrieben von 30 AutorInnen, verschiedene Fragestellungen zu Arbeitsrecht und Menschenrechten. Die Herausgeberinnen haben den AutorInnen dabei einen sehr großen Spielraum gelassen, was zu ganz unterschiedlichen Beiträgen mit ganz verschiedenen Schwerpunkten und Herangehensweisen geführt hat. Angesichts des beträchtlichen Umfangs und der großen Diversität ist es nicht möglich, auf alle Beiträge einzugehen, weshalb sieben Beiträge als Beispiele dienen sollen.

Die große Unterschiedlichkeit der Beiträge wird schon in den ersten beiden Kapiteln deutlich. Manfred Weiss gibt aus der Perspektive des deutschen Rechts einen umfangreichen Überblick über die verschiedenen einschlägigen Rechtsquellen (Grundgesetz [GG], Europäische Sozialcharta [ESC], Europäische Menschenrechtskonvention [EMRK] und Grundrechtecharta [GRC]), um anschließend an einigen Beispielen den Einfluss der jeweiligen Rechte auf das deutsche Arbeitsrecht näher zu beleuchten. Ein mit der österreichischen Rechtslage vertrauter Leser wird sich hier weitgehend wiederfinden. Edoardo Ales fokussiert sich hingegen auf das in der italienischen Verfassung besonders zentrale Recht zu Arbeiten. Er legt dar, dass dieses Recht gleichermaßen Freiheitsrecht, soziales Grundrecht und Recht der AN sei und widmet sich sodann der Relevanz für den Kündigungsschutz. Anhand der Judikatur des italienischen Verfassungsgerichtes zeigt Ales die aus dem Recht zu Arbeiten resultierenden Grenzen des Kündigungsrechts des AG. Schade ist, dass hier naheliegende Verbindungen zu anderen Rechtsquellen, wie insb der GRC und den Gleichbehandlungsrichtlinien, nicht gezogen werden. So hätte das Unionsrecht und die Rsp des EuGH zu Beendigungen iZm Heirat, dem Alter oder dem Erreichen eines Pensionsanspruchs einen Beitrag zu leisten vermocht.

Mit wieder ganz anderen Fragestellungen beschäftigt sich der Beitrag zum brasilianischen Recht von Ana Virginia Moreira Gomes. Da die brasilianische Verfassung in ihrem Art 7 eine Liste von 34 unmittelbar anwendbaren Rechten der AN vorsieht, liegt der Fokus ihrer Untersuchung auf der Möglichkeit, von diesen zu Ungunsten der AN abzuweichen. Dies ist in Bezug auf den Mindestlohn und das Ausmaß der Arbeitszeit möglich, sofern die Verschlechterung in einem KollV enthalten ist und ein Gesamtvergleich eine für die AN günstigere Situation erkennen lässt. Untersucht werden auch Probleme, die sich aus der Abdingbarkeit einfachgesetzlicher arbeitsrechtlicher Normen ergeben, die in Zusammenhang mit einem der 34 Rechte stehen.

Aus europäischer Sicht besonders spannend sind auch die Beiträge von Takashi Yonezu zum japanischen Recht und von Matthew W. Finkin zur rechtlichen Situation in den USA. Während die Ausgangslage in Japan im Vergleich zu vielen europäischen Rechtsordnungen zunächst nicht so unterschiedlich scheint, arbeitet Yonezu sehr anschaulich japanische Besonderheiten heraus, die aus dem spezifisch japanischen Beschäftigungssystem resultieren, das von einem hohen Grad an Loyalität, einem hohen Stellenwert der Seniorität und einem Festhalten an tradierten Rollenbildern geprägt ist. Daraus ergeben sich Gleichbehandlung, prekäre Beschäftigungsformen, Belästigung und Schutz vor überlangen Arbeitszeiten als Fokus des Beitrags. Ganz anders ist hingegen die rechtliche Situation in den USA, wie sie von Finkin dargestellt wird. Weder internationale Menschenrechtsinstrumente noch nationale Grundrechte sind in privaten Arbeitsverhältnissen relevant. Finkin belässt es aber nicht dabei, sondern untersucht die Bedeutung der Menschenrechte als Argument für die Einführung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. Während tragendes Motiv hinter arbeitsrechtlichen Normen zunächst eher deren Gemeinnützigkeit als die Verfolgung des Schutzes von Menschenrechten gewesen sei, habe sich das durch die Fokussierung der politischen Debatte auf die Effizienz des Marktes geändert. Nun seien Menschenrechte als Gegenstück zu diesen ökonomischen Erwägungen ein wichtiges Argument für arbeitsrechtliche Regelungen. Im zweiten Teil seines Beitrages untersucht Finkin jene Eigenschaften von Menschenrechten, die diesem Ziel im Wege stehen könnten – einerseits die Entstehung aus dem Naturrecht, die eine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse nicht gerade nahe lege, andererseits die Unbestimmtheit und Grenzenlosigkeit der betreffenden Rechte.

An diese und andere Beiträge (Schweden, Neuseeland, Israel, Südafrika, China und Russland) schließt ein Abschnitt an, der sich verschiedenen Rechten (Vereinigungsfreiheit, Verbot der Kinderarbeit und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts) und internationalen Einflüssen widmet (International Labour Organization [ILO], EMRK und zum Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte). Wie unterschiedlich die Herangehensweisen auch hier sind, zeigt ein Vergleich der Beiträge von Tonia Novitz und Jane Aeberhard-Hodges. Novitz stellt die Entwicklung, die Funktionsweise und das Potenzial der Vereinigungsfreiheit mit einem Fokus auf das Vereinigte Königreich dar, geht aber auch auf die ILO, die World Trade Organization [WTO] und die beiden Menschenrechtsverträge der UN ein. Sie beschreibt auch die Gefahren für eine effektive Nutzung der Vereinigungsfreiheit, die von einer zunehmenden Globalisierung ohne grenzüberschreitende Organisation der AN aber auch von einem zunehmenden Nationalismus großer Staaten ausgehen. Aeberhard-Hodges nutzt ihren Beitrag, um anhand der Entwicklung des Verbots der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts aufzuzeigen, dass sich Menschenrechte (insb durch die UN) und AN-Rechte (vor allem durch die ILO) entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nicht weitgehend unbeeinflusst voneinander entwickelt, sondern sich schon sehr früh gegenseitig beeinflusst haben.78

Daran anschließend finden sich zwei Beiträge zum Schutz von Beschäftigten, die nicht in einem Standardarbeitsverhältnis tätig sind. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich ua mit Corporate Social Responsibility, globalen Lieferketten, und der Rolle nichtstaatlicher Akteure.

Das Research Handbook untersucht die gewählte Fragestellung mit einer beeindruckenden Breite und Diversität, ohne den Anspruch zu haben, eine vollständige Kommentierung des Themas zu sein. Nichtsdestotrotz finden sich im Zusammenspiel der Beiträge alle Aspekte, die man als Leser bei diesem Thema erwarten würde, wie bspw die Entwicklung und das Zusammenspiel von AN-Rechten und Menschenrechten in verschiedenen Regionen, die Frage der horizontalen Wirkung und der größtmöglichen praktischen Effektivität der Menschenrechte, aber auch die Schwachstellen dieses menschenrechtlichen Ansatzes.

Den Herausgeberinnen und AutorInnen ist damit ein kurzweiliges, sehr informatives Werk gelungen, das ich sehr gerne und mit großem Gewinn gelesen habe. Es sei auch anderen an dieser Thematik interessierten LeserInnen wärmstens empfohlen.