Ausgaben 1/2025
Aus dem Inhalt: DRdA 1/2025, Heft 418
Aus dem Inhalt: DRdA-infas 1/2025
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Kündigungsfrist für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe: Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Saisonbranche
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Klage auf Zustimmung eines Betriebsrats: Unverzüglichkeitsgrundsatz bei Klagseinbringung 10 Tage nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes verletzt
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