Ausgaben 3/2016
Aus dem Inhalt: DRdA 3/2016, Heft 364
Aus dem Inhalt: DRdA-infas 3/2016
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Recht auf Beschäftigung – keine Verpflichtung des Rechtsträgers der Krankenanstalt zur Beschäftigung des ärztlichen Universitätspersonals
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Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geleisteter Nachtdienst ist als ein Arbeitstag iSd § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsVO zu werten
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