Kiel/Lunk/Oetker (Hrsg)Münchener Handbuch Arbeitsrecht – Band 2 (Individualarbeitsrecht II)

6. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2024, LXXI, 2.863 Seiten, gebunden, € 219,-

JOHANNES WARTER

Bei dem vorzustellenden Werk handelt es sich um den zweiten Band des Münchener Handbuchs Arbeitsrecht, das aus vier Bänden besteht. Während sich die ersten beiden Bände dem Individualarbeitsrecht widmen, behandeln die Bände III und IV das Kollektive Arbeitsrecht und das Arbeitsgerichtliche Verfahren. Ziel des Münchener Handbuchs Arbeitsrecht ist, den Rechtsstand des gesamten Arbeitsrechts systematisch und aktuell darzustellen. Dementsprechend beeindruckend sind auch die Zahlen: 30 Autorinnen und Autoren erläutern diverse Rechtsbereiche auf mehr als 2.800 Seiten. Diese Zahlen beziehen sich wohlgemerkt allein auf Band 2 (Individualarbeitsrecht II).

Inhaltlich werden in Band II zunächst die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen behandelt. In den weiteren Abschnitten geht es um Sondergestaltungen von Arbeitsverhältnissen, wobei der Schwerpunkt auf der AN-Überlassung liegt. Ein weiteres Kapitel ist der Berufsbildung gewidmet. Band 2 trägt dem Anspruch des Münchener Handbuchs, das gesamte Arbeitsrecht darzustellen, auch durch einen Abschnitt über Besonderheiten in Arbeitsverhältnissen Rechnung, die durch spezielle Rechtsgrundlagen oder Eigenarten bestimmter AG, Betriebe oder Tätigkeiten geprägt sind. Sondergestaltungen im öffentlichen und kirchlichen Dienst werden ebenso beleuchtet wie Arbeitsverhältnisse in Banken, im Baugewerbe, in der Seefahrt sowie in den Bereichen Bühnen, Sport und Heilberufe, denen jeweils eigenständige Kapitel gewidmet sind. Einen weiteren Schwerpunkt in Band 2 bildet der Abschnitt zum Arbeitsschutzrecht, das vom technischen Arbeitsschutz bis zu den aktuellen Fragestellungen des Arbeitszeitrechts systematisch erläutert wird. Fragen des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflege von Angehörigen, des Jugendarbeitsschutzes und des Schutzes schwerbehinderter Menschen werden gesondert in gebotener Tiefe beschrieben. Mit einem instruktiven Abschnitt über die betriebliche Altersversorgung schließt Band 2, wobei Literatur und Rsp bis zum 30.6.2024 berücksichtigt wurden.

Obwohl sich das Münchener Handbuch Arbeitsrecht ausschließlich mit deutschem Recht befasst, kann die Lektüre auch für österreichische Jurist:innen wertvoll sein. Dies betrifft etwa die vertiefte dogmatische Auseinandersetzung, rechtsvergleichende Fragestellungen und EU-rechtlich harmonisierte Materien. Zudem regt die systematische und umfassende Aufbereitung arbeitsrechtlicher Themen zur Reflexion der eigenen Rechtsordnung an. In der grenzüberschreitenden Praxis erweist es sich als hilfreich bei Fällen mit Deutschlandbezug. Aufgrund unterschiedlicher Normen, Begrifflichkeiten und Systematiken ist es jedoch nicht unmittelbar auf das österreichische Recht übertragbar und kann nationale Kommentarliteratur nicht ersetzen.