ThüsingEuropäisches Arbeitsrecht

4. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2024, 515 Seiten, kartoniert, € 39,80

WOLFGANG KOZAK

In vorliegendem Band, der ebenso wie das Arbeitsrecht (hier mit Co-Autor Wilhelm Dütz) in der Reihe Grundrisse des Rechts erschienen ist, ist es dem Autor Gregor Thüsing ebenso Anliegen, das Europarecht Studierenden und Praktiker:innen nahezubringen. Unter Europarecht ist das „Arbeitsrecht der Europäischen Union“ gemeint. Auch allein für dieses ist die Erstellung einer Grundübersicht ein großes Wagnis. Folgerichtig beschäftigt sich Kapitel eins grundlegend mit der Begrifflichkeit und engt diese dann auf die „arbeitsrechtlichen Bestimmungen des primären und sekundären Rechts der europäischen Union“ ein. In der deutschen Diskussion immer wieder gewichtiges Thema ist die Regelungskompetenz der Union. Besonders stark war die Debatte bei der Mindestlohn-Richtlinie, RL 2022/2041/EU. Nach Klärung dieser Grundlagen werden die Begriffsverwendungen im Unionsrecht sowie Auslegungsmaximen bis hin zur Überprüfung, inwieweit nationale Rechtslagen dem Arbeitsrecht der europäischen Union entsprechen, behandelt. Ebenso wird dargestellt, wie die Sozialpartner auf europäischer Ebene in den Gesetzgebungsprozess eingebunden sind. Aus dem Kanon der Rechtsnormen mit arbeitsrechtlichem Bezug behandelt Thüsing die AN-Freizügigkeit und damit den AN-Begriff der Union, den er in der Kürze der Darstellung als einheitlich definierten AN-Begriff schildert. Hier wäre eventuell – auch wenn es sich nur um die Darstellung in Zusammenhang mit der AN-Freizügigkeit handelt – eine größere Ausführlichkeit geboten gewesen. Das Diskriminierungsrecht darf bei einer Grundrissdarstellung ebenso wenig fehlen, wie das Entsenderecht. Die Betriebsübergangs-RL, die Arbeitszeit-RL inklusive der Rsp zu einer Urlaubsersatzleistung, die Nachweis-RL und die Massenentlassungs-RL sowie die unionsrechtliche Normenlage des Beschäftigtenschutzes durch die DSGVO, des Hinweisgeberschutzes sowie die Regelungsmaterie des kollektiven Arbeitsrechts, soweit im Unionsrecht vorhanden, runden den Grundriss ab.

Als letztes Kapitel wird das europäische internationale Kollisions- und Zuständigkeitsrecht überblicksmäßig behandelt. In diesem Grundriss, der auch keinen Anspruch an eine Vollständigkeit der Darstellung der unionsrechtlichen Materie stellt, wird dabei immer in Bezug zur deutschen Rechtslage gestellt, was für den österreichischen Leser naturgemäß nur einen bedingten Mehrwert bedeutet. Hier ist der Grundriss des Arbeitsrechts dann doch für den heimischen Leser und Praktiker verwertbarer als der Grundriss des europäischen Arbeitsrechts, der für wissenschaftlich tätige Personen hingegen zu überblicksmäßig gestaltet ist. 395