Simitis/Hornung/Spiecker (Hrsg)Datenschutzrecht – DS-GVO/BDSG
2. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2025, 2.679 Seiten, gebunden, € 229,-
Simitis/Hornung/Spiecker (Hrsg)Datenschutzrecht – DS-GVO/BDSG
Der vorliegende Großkommentar ist schon angesichts der zahlreichen deutschen Autoren und Autorinnen aus Wissenschaft und Praxis auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. In seiner (nach der ersten Auflage 2019, die so erfolgreich war, dass 2023 ein englischsprachiger paralleler Großkommentar editiert wurde) nunmehr zweiten Auflage erläutert das Werk dogmatisch fundiert – und zugleich stets den Rechtsanwendenden im Blick – die Normen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und sämtliche Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 2018 (einschließlich des bereits berücksichtigten Entwurfs der BDSG-Novelle) stringent und mit Blick auf das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ebenso wird die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft insofern berücksichtigt, als die mittlerweile zahlreichen Rechtsakte der EU zum Daten(wirtschafts)recht in die Kommentierung der einzelnen Artikel integriert werden (zB der Digital Markets Act, der Digital Services Act, die Plattformarbeits-RL oder die neue KI-VO). Neu ist nunmehr eine vollständige Kommentierung des BDSG, die sich – auch das ist neu – an die Kommentierung der DS-GVO anschließt; dies geht nach dem Vorwort auf eine Anregung der Leserschaft zurück, die sich auch eine Erläuterung der nationalen Vorschriften gewünscht hätte, die in Umsetzung der (strafrechtlichen) JI-RL 2016/680 verabschiedet wurden.
Ein sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet das gelungene Werk ab.
Resümierend handelt es sich um ein (buchstäblich und metaphorisch) gewichtiges wertvolles Nachschlagewerk auch für jeden österreichischen Datenschutz-Juristen.
Ein kleiner Wermutstropfen (auf einer anderen Ebene) ist darin zu sehen, dass österreichisches Schrifttum namhafter Autoren und Autorinnen (selbst in deutschen Fachzeitschriften) – soweit ersichtlich – zur Gänze unberücksichtigt bleibt; doch das ist ein generelles Thema deutscher Datenschutz-Kommentare. 392