EiseleDer Wechsel zur reinen Beitragszusage. Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das neue Sozialpartnermodell

Duncker & Humblot Verlag, Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Bd 383, Berlin 2024, 680 Seiten, € 139,90

MONIKA DRS

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die Veröffentlichung einer deutschen Dissertation aus dem Jahr 2024. Die Arbeit widmet sich dem vor allem in Krisenzeiten besonders aktuellen Thema, ob bzw wie betriebliche Altersvorsorgezusagen (die 2. Säule der Altersvorsorge) nachträglich wieder geändert werden können; im konkreten Fall geht es um den Wechsel zu der in Deutschland mit 1.1.2018 eingeführten neuen Zusageform, der reinen Beitragszusage. Dabei wird den AN keine konkrete Versorgungsleistung garantiert, die Höhe ist vielmehr von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Diese wurde in Deutschland eingeführt, um Hemmnisse der AG, die bei leistungsorientierten Zusagen durch das Haftungsrisiko der AG und den Verwaltungs- und Informationsaufwand bestehen, zu überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung beitragen. Immerhin handelt es sich bei betrieblichen Pensionszusagen um keinen zwingenden gesetzlichen Anspruch; sie beruhen auf privatautonomen Entscheidungen der AG und AN. Der Gesetzgeber gibt lediglich zum Schutz der AN, die ihre Arbeitsleistung im Vertrauen auf diese Zusagen oft über einen sehr langen Zeitraum hinweg erbringen, einen rechtlichen Rahmen vor, um das Besitzstandsinteresse der AN, aber auch das Änderungsinteresse der AG, zu wahren. Diese Arbeit untersucht nun, ob ein Wechsel von Alt-Zusagen zur reinen Beitragszusage möglich ist. Dabei entwickelt Anna Eisele Maßstäbe, anhand derer die Rechtmäßigkeit eines solchen Wechsels zu überprüfen ist, und erarbeitet Empfehlungen für die Praxis zur Umsetzung eines solchen Wechsels.

Das vorliegende Werk bietet einen äußerst informativen und interessanten Einblick in das deutsche Recht. Die Arbeit ist übersichtlich aufgebaut und besticht durch eine klare, gut lesbare Sprache und die am Ende jedes (Unter-)Kapitels folgenden Zusammenfassungen. Dadurch bietet es auch für Leser:innen, die das deutsche Recht der betrieblichen Altersversorgung nicht bzw nicht so gut kennen, eine interessante Lektüre. Das Buch kann daher allen Interessierten nur aufs Wärmste empfohlen werden. Aus österreichischer Sicht ist allerdings zu bedenken, dass sich das deutsche Recht doch sehr deutlich vom österreichischen Betriebspensionsrecht unterscheidet und die Möglichkeit einer reinen beitragsorientierten Leistungszusage in Österreich bereits seit Einführung des Betriebspensionsgesetzes (BPG) im Jahr 1990 besteht.