Nolz/Kufner/Kusternik/MarekHandbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2025

Weiss Verlag, Wien 2025, 440 Seiten, € 74,80

ELISABETH BISCHOFREITER

Anfang des Jahres 2025 erschien die aktualisierte Auflage des Handbuches für Lohnsteuer und Sozialversicherung unter Berücksichtigung des Standes der Gesetzgebung zum 1.1.2025. Dr. Wolfgang Nolz, Mag. Karin Kufner, Dr. Erika Marek und erstmals Mag. Larissa Kusternik stellen auf gewohnt übersichtliche Weise die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für Dienstverhältnisse dar.

Die wichtigsten rechtlichen Änderungen für das Jahr 2025 werden der Relevanz entsprechend jeweils vor dem lohnsteuer- und dem sozialversicherungsrechtlichen Teil des Buches übersichtlich abgebildet. Nach wie vor erfolgt im Bereich der Lohnsteuer auch eine knappe inhaltliche Zusammenfassung der neuen Rechtsvorschriften, wohingegen eine solche im sozialversicherungsrechtlichen Teil fehlt. Insb bei der Auflistung der beachtenswerten Judikatur des OGH oder des VwGH wäre die Anführung der entsprechenden Geschäftszahlen wünschenswert. Im lohnsteuerrechtlichen Teil wurde der Aufbau der Kapitel etwas umstrukturiert: Das Unterkapitel „ABC der Dienstverhältnisse“ wurde aus dem Kapitel „Das Lohnsteuerverfahren“ herausgelöst und findet sich nunmehr als eigenes Kapitel ab der S 39. Die vormals eigenen Kapitel „Sonderausgaben“, „Was sind außergewöhnliche Belastungen?“, „Freibetragsbescheid“ und „ArbeitnehmerInnenveranlagung“ finden sich nunmehr unter dem Kapitel „Der Arbeitnehmer“, wobei dies der Übersichtlichkeit eher schadet. Der Aufbau des sozialversicherungsrechtlichen Teiles gleicht jenem des Vorgängerexemplars.

Dem charakteristischen Frage-Antwort-Format sind die Herausgeber:innen treu geblieben, was das Handbuch insb für Neulinge in den beiden Rechtsgebieten attraktiv macht. Ebenso beibehalten wurden die bei Praktiker:innen beliebten Übersichtstabellen. Die Empfehlung der Vorjahresrezensentin, die entsprechenden Gesetzesstellen oder sonstigen Quellen zu vervollständigen, wurde nicht umgesetzt. An jenen Stellen, an denen die entsprechenden Rechtsgrundlagen oder höchstgerichtlichen Entscheidungen angeführt sind, kann das Handbuch als guter Ausgangspunkt für eine rechtliche Recherche dienen. 391