Moll/Eckhoff/Reufels (Hrsg)Arbeitsrecht – Münchener Anwaltshandbuch

6. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2025, LXXXVI, 3.497 Seiten, Leinen, € 199,-

THOMAS DULLINGER

Das von Wilhelm Moll begründete und nunmehr in sechster Auflage vorliegende Handbuch richtet sich an Praktiker:innen – insb an Rechtsanwält:innen. Das spiegelt sich nicht nur in den mit dieser Auflage hinzugekommenen Herausgebern wider, die (zumindest auch) als Rechtsanwälte tätig sind, sondern auch in der Auswahl der Autor:innen. Inhaltlich zeigt sich die Ausrichtung auf die (rechtsanwaltliche) Praxis schon in der Gliederung. Es finden sich beispielsweise eigene Abschnitte zum arbeitsrechtlichen Mandatsverhältnis (Teil A) und zum Arbeitsgerichtsverfahren (Teil Q).

Auch die übrigen Teile sind überwiegend nach „Problemsachverhalten“ strukturiert und nicht anhand der sonst oft üblichen Unterteilung in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht oder materielles Recht und Prozessrecht. So finden sich unter der Überschrift „Statusfragen“ (Teil B) nicht nur Ausführungen zum AN-Begriff (§ 6), sondern auch Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer falschen Zuordnung (§ 7) und zu in diesem Zusammenhang relevanten verfahrensrechtlichen Fragen (§ 8). Dabei wird jeweils auch das Sozialversicherungs- und das Steuerrecht berücksichtigt. Ein umfangreicher Anmerkungsapparat enthält vorwiegend die einschlägige Rsp, teilweise aber auch Hinweise auf weiterführende Literatur.

Einen eigenständigen Abschnitt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sucht man beispielsweise vergeblich. Die entsprechenden Ausführungen finden sich, der Gliederung nach „Problemsachverhalten“ folgend, an thematisch passender Stelle – insb bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (§ 10) und bei der ordentlichen Kündigung (§ 46).

Das Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht wird auf diese Weise seiner Zielsetzung auch in der sechsten Auflage wieder mehr als gerecht.