Zum 60. Geburtstag von Sieglinde Gahleitner
Zum 60. Geburtstag von Sieglinde Gahleitner
Nein, die Überschrift zu diesem Beitrag ist kein Druckfehler. Wer mit Sieglinde „Siegi“ Gahleitner spricht, der ist fasziniert von ihrer sprühenden Energie, ihrem einnehmenden Charme und ihrem jugendlichen Auftreten. Ihr Alter nimmt man ihr nicht ab. Ein Blick in ihren Lebenslauf lässt vermuten, dass sie eine scheinbar unbeschränkte Arbeitskapazität hat. Nach Studium und Promotion an der Universität Wien führte sie ihr beruflicher Weg zunächst in die Bundesarbeitskammer und danach in die Anwaltschaft. Seit vielen Jahren führt sie eine der erfolgreichsten Arbeitsrechtskanzleien Österreichs und ist seit 2010 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Daneben hat sie eine Vielzahl ehrenamtlicher Funktionen bekleidet, zB als stellvertretende Vorsitzende des Universitätsrats der Universität Salzburg (2008-2013) oder als Mitglied des ORF-Stiftungsrats (2009-2010). Seit 2012 ist sie Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht und seit 2016 Honorarprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dass sie auch noch Zeit findet, im wissenschaftlichen Beirat von DRdA mitzuwirken, freut und ehrt uns.
Besonders engagierte, fleißige und gescheite Menschen haben oft ein Problem: Sie werden immer wieder gefragt, ob sie nicht Funktionen übernehmen, bei Projekten mitwirken oder Publikationen verfassen möchten. Und sie tragen häufig das „Ich kann nicht Nein sagen“-Gen in sich. Das ist ganz offenkundig auch bei Siegi Gahleitner der Fall. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie neben ihren vielen Tätigkeiten auch noch wissenschaftlich sehr aktiv ist. Genannt seien nur ihre großartigen Beiträge zum Gleichbehandlungsrecht in mehreren Festschriften, aber auch in DRdA (40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz – Europäische Impulse bei der Gleichstellung der Geschlechter, DRdA 2019, 391), die Kommentierungen zum Kündigungsschutz und zum IESG oder der zweiteilige Aufsatz über „Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung“ (DRdA 2006, 335 und 447). Alle ihre Arbeiten sind einerseits von ihrem Engagement für eine bessere Gesellschaft geprägt und andererseits auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Sieglinde Gahleitner tritt außerdem nicht nur als Vortragende bei wissenschaftlichen Veranstaltungen, sondern auch als Diskutantin auf, die ihre Meinung durchaus vehement verteidigen kann. Die Zeller Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht profitiert davon, innerfamiliäre Fachdiskussionen haben schon mehrmals ein anerkennendes Schmunzeln bei den Teilnehmer:innen hervorgerufen.
Wir wünschen Sieglinde Gahleitner alles Gute zum Geburtstag und weiterhin eine Schaffenskraft, bei der auch für DRdA etwas abfällt. Danke für Deine langjährige Unterstützung von DRdA!
8. Senat | Hofrat des OGH | ||
Vorsitzende: | Senatspräsidentin des OGH | Dr. Florian Stiefsohn | |
Dr.in Sieglinde Tarmann-Prentner | Hofrätin des OGH | ||
Berichterstatter: | Hofrat des OGH | Dr.in Nora Wallner-Friedl | |
MMag. Michael Matzka | Fachsenat ua für Arbeitsrechtssachen iSd § 50 ASGG | ||
Hofrat des OGH | sowie Anträge nach § 54 Abs 2 ASGG. | ||
Dr. Martin Stefula | |||
Hofrat des OGH | 10. Senat | Senatspräsident des OGH | |
Dr. Raphael Thunhart | Vorsitzender: | Hon.-Prof. Dr. Georg Nowotny | |
Hofrat des OGH | Bericht- | ||
Mag. Dr. Andreas Sengstschmid | erstatter:innen: | Hofrat des OGH | |
Fachsenat ua für Sozialrechtssachen nach § 65 Abs 1 | Mag. Georg Schober | ||
Z 7 ASGG und Arbeitsrechtssachen iSd § 50 ASGG | Hofrat des OGH | ||
sowie Anträge nach § 54 Abs 2 ASGG. | Dr. Andrew Annerl | ||
Hofrat des OGH | |||
9. Senat | Dr. Peter Vollmaier | ||
Vorsitzender: | Senatspräsident des OGH | Hofrätin des OGH | |
Mag. Jörg Ziegelbauer | Dr.in Nora Wallner-Friedl | ||
Bericht- | Hofrat des OGH | Fachsenat ua für alle nicht dem Senat 8 zugewiesenen | |
erstatter:innen: | Dr. Richard Hargassner | Sozialrechtssachen iSd § 65 ASGG und Streitigkeiten | |
Hofrätin des OGH | nach § 67a Abs 13 ASVG. | ||
Mag.a Susanne Korn | |||
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