Greifeneder/LiebhartPflegegeld – Handbuch
5. Auflage, Manz Verlag, Wien 2023, DCXIV, 614 Seiten, gebunden, € 118,-
Greifeneder/LiebhartPflegegeld – Handbuch
Pünktlich zum 30-jährigen Jubiläum des Inkrafttretens des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) erscheint das Handbuch Pflegegeld in seiner fünften Auflage. Im Vergleich zur Vorauflage wurden gesetzliche Neuerungen, etwa im Erwachsenenschutzrecht oder bei Pflegekarenz und -teilzeit eingearbeitet. Auch der mit 1.7.2023 in Kraft getretene Angehörigenbonus wird überblicksartig dargestellt. Die in der Zwischenzeit ergangene Judikatur wurde ebenfalls akribisch eingearbeitet. Die fünfte Auflage des Handbuchs ist leider auch durch den Tod des langjährigen Autors Gunther Liebhart überschattet, sodass Martin Greifeneder die Kommentierung nun allein verantworten wird.
Zum Inhalt: Bewährtes ist geblieben, so etwa die instruktiven Kurzübersichten zu Anfang eines jeden Kapitels, umfangreiche Literaturübersichten zu den Unterkapiteln sowie die zahlreichen Anhänge und der speziell für den Rechtsanwender angelegte Serviceteil samt Musterklagen, -vollmachten oÄ, der das Handbuch abrundet. All dies ermöglicht es den Leserinnen und Lesern, sich schnell einen fundierten Überblick über die geltende Rechtslage zu machen und in eine vertiefende Recherche einsteigen zu können.
Ein besonderer Fokus der fünften Auflage liegt auf der Darstellung grenzüberschreitender Sachverhalte, etwa der Leistungszuständigkeit von EWR-Staaten und der Schweiz in Pflegegeldsachen. Auch die Auswirkungen des Brexits werden anschaulich dargestellt. So galt ursprünglich – aufgrund des sogenannten Austrittsabkommens – die VO (EG) 883/2004, welche den Export von Sozialleistungen innerhalb der EU regelt, bis zum 31.12.2020 unverändert weiter. Das Handels- und Zusammenarbeitsabkommen, welches für die Zeit ab 1.1.2021 gilt, ist jedoch auf das österreichische Pflegegeld nicht anzuwenden. Dadurch kommt es zu der Situation, dass ua danach zu differenzieren ist, ob Personen schon vor dem 31.12.2020 einen Anspruch auf Pflegegeld hatten bzw wann der Wohnsitz im Vereinigten Königreich begründet wurde. Alle Faktoren werden eingangs skizziert und danach anhand von mehreren Fallbeispielen miteinander kombiniert, sodass für die Leserschaft gut verständlich aufgezeigt wird, wann Pflegegeld in das Vereinigte Königreich zu exportieren ist und wann nicht.