ByersMitarbeiterkontrollen

2. Auflage, C.H. Beck, München 2022, XVIII, 208 Seiten, broschiert, € 59,-

ANDREASZÖLLNER

Mit der zweiten Auflage legt PhilippByers ein aktualisiertes Praxishandbuch zum Datenschutz und Arbeitsrecht vor, das sich insb den seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und Einführung eines neuen Bundesdatenschutzgesetzes erfolgten „radikal veränderten“ rechtlichen Anforderungen für Mitarbeiterkontrollen (S. V) annimmt. Der fallgruppenorientierte Aufbau des Werkes bietet Unternehmensjurist:innen, Personaler:innen, Datenschutzbeauftragten, Betriebsrät:innen oder Rechtsanwält:innen, die das Werk gezielt anspricht, einen schnellen Einstieg in komplexe Problemfelder. An geeigneter Stelle wird der Leser für noch ungeklärte Konkurrenzen zwischen deutschem Recht und Unionsrecht sensibilisiert und zu tiefergehender Literatur gelotst. Insofern proklamiert das Werk mit Recht für sich, Impulse und Denkanstöße für rechtskonforme Gestaltung der Mitarbeiterkontrollen im veränderten Rechtsrahmen zu liefern.

Die ausgewählten digitalen Problemfelder wie Kontrollen von Kommunikation, Mitarbeiterortung, Social Media-Nutzung etc sind durchwegs von hoher Praxisrelevanz. Klassische Überwachungsmaßnahmen, etwa den Einsatz von Videokameras, ordnet der Autor in das neue unionsrechtliche Datenschutzregime ein. Die im Vergleich zur alten Rechtslage gesteigerten rechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung von Gesundheits- und anderen sensiblen Daten (Art 9 DSGVO) stellt Byers dabei prägnant und praxisgerecht heraus. Ausführungen insoweit sind somit auch für österreichische Rechtsanwender:innen hilfreich, wenngleich nationale Besonderheiten wie § 12 Abs 4 Z 2 DSG 2018 (Verbot der Bildaufnahme zum Zweck der Kontrolle von AN) natürlich nicht berücksichtigt wurden. Für Österreich nützlich sind auch Erläuterungen zum unionsrechtlichen Bußgeldrahmen und zu Schadensersatzansprüchen (Art 82, 83 DSGVO), die mit ersten hochinteressanten Praxisbeispielen garniert sind.89

Neben einigen analogen Überwachungsmaßnahmen (Spindkontrollen, Einsatz von Privatdetektiven) werden Dauerbrenner, wie die Einführung von Zeiterfassungssystemen, anschaulich behandelt – obgleich Byers Probleme, die sich insoweit nach der EuGH-E in der Rs CCOO (14.5.2019, C-55/18) ergeben, nicht vertieft (vgl dazu Hanau, ZFA 2020, 129; jüngst: BAG 13.9.2022, 1 ABR 22/21 = NZA 2022, 1616).

Abseits individualrechtlicher Fragen arbeitet der Autor für jede Maßnahme auch die Mitbestimmungsrechte des BR heraus, der in Deutschland – anders als in Österreich – grundsätzlich nur bei technischen Überwachungseinrichtungen mitbestimmen kann (§ 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG). Byers‘ Ergebnisse befinden sich dabei ganz auf Linie der über den Wortsinn der Norm hinausgehenden Auslegung des Bundesarbeitsgerichts. An diesen Stellen bleiben digitalisierungsfreundliche Impulse hin zu einer wortsinn- und zweckgetreuen Anwendung des Mitbestimmungstatbestands aus. Die in der Praxis sehr umstrittene Frage, inwieweit Betriebsräte ein Initiativrecht für die Einführung von Überwachungsmaßnahmen haben, spart Byers ebenfalls aus (zu alledem: Zöllner in Klawitter ua [Hrsg], Arbeitsrecht im Zeitalter der Digitalisierung [2020] 113 ff).

Praktiker:innen, die einen schnellen Überblick oder ersten Zugang zu ausgewählten Fallkonstellationen digitaler und analoger Mitarbeiterkontrollen suchen, sind mit diesem Handbuch dennoch bestens aufgestellt. Es zeichnet sich durch einen verständlichen Aufbau, wertvolle Praxistipps und -beispiele sowie Mustervereinbarungen aus und hat durchaus das Zeug zum Standardwerk.