Hanzl/Pelzmann/Schragl (Hrsg)Handbuch Digitalisierung – Eine Betrachtung aus technologischer, rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht

Linde Verlag, Wien 2021, 836 Seiten, gebunden, € 129,-

JOHANNESWARTER

Der Wunsch, Prozesse zu digitalisieren und dadurch effizienter zu gestalten, erstreckt sich über die unterschiedlichsten Wirtschaftssektoren und Anwendungsfelder. Einerseits versprechen neue Technologien enormes Potenzial, andererseits sind zahlreiche Rechtsfragen ungeklärt. Das Handbuch Digitalisierung möchte an diese Problemstellung anknüpfen und diverse Themen der digitalen Transformation aus technischer, rechtlicher und steuerlicher Perspektive analysieren.88

Inhaltlich ist das Werk breit gefächert. Die behandelten Themen reichen von Blockchain Technologie, Smart Contracts, Kryptowährungen, Künstliche Intelligenz bis hin zu spezifischen Problemen, wie virtuellen Eigentümerversammlungen oder der steuerlichen AG-Eigenschaft von auftragsvermittelnden Onlineplattformen.

Besonderer Mehrwert des Werkes liegt dabei im interdisziplinären Ansatz. Den Kapiteln ist stets eine technische Darstellung eines Phänomens vorangestellt, worauf die Bearbeitung verschiedenster Rechtsfragen folgt. Dies ist gerade für das Verständnis moderner Informationstechnologien und deren rechtlicher Beurteilung von großem Mehrwert. Die auf diesen Beschreibungen aufbauenden juristischen Beiträge geben einen guten Überblick über die ein Gebiet betreffenden offenen Fragestellungen und ungelösten Rechtsprobleme.

Das von den Herausgeber:innen Hanzl, Pelzmann und Schragl zusammengestellte Autor:innen-Team setzt sich neben nationalen und internationalen Wissenschaftler:innen sowie Personen aus Aufsichtsbehörden und Rsp zum überwiegenden Teil aus Praktiker:innen aus der Beratung und in Unternehmen zusammen.

Trotz des fächerübergreifenden Ansatzes werden arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen nicht behandelt. Gleichwohl können die technischen Beschreibungen sowie die zivil- und steuerrechtlichen Gedanken und Argumentationen für arbeits- und sozialrechtliche Gedankengänge fruchtbar sein.