Däubler/Beck (Hrsg)Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit Entgelttransparenzgesetz, Berliner LADG – Handkommentar

5. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2022, 1.338 Seiten, gebunden, € 121,40

NICOLEREITER

Der Handkommentar (HK) zum Deutschen AGG ist in der fünften Auflage erschienen und am Stand von August 2021. Der konstante Kreis der AutorInnen wurde um Thorsten Beck, Präsident des Landesarbeitsgerichts Bremen, und Christoph Gottbehüt, Bremer Rechtsanwalt, erweitert. Das juristische AutorInnenteam besteht aus vielen PraktikerInnen, wie RichterInnen und RechtsanwältInnen. Ergänzt werden diese durch einige ProfessorInnen. Es ist ein wichtiges Nachschlagewerk mit vertiefenden Argumentationsgrundlagen.

Die Neuauflage enthält eine Ergänzung zahlreicher Entscheidungen, die seit der letzten Auflage ergangen sind. Am Aufbau und der Struktur hat sich nicht viel geändert. Die Paragrafen werden einzeln kommentiert. Das AGG selbst gliedert sich nach wie vor in sieben Abschnitte.

Wie in der Vorauflage wurde auch das Entgelttransparenzgesetz einbezogen. Die zusätzlichen Ausführungen zum Entgelttransparenzgesetz sind besonders hervorzuheben, da durch mehr Transparenz bei der Entlohnung von Frauen und Männern Entgeltdiskriminierung beseitigt werden kann. Zu den Kernstücken zählen: ein individueller Anspruch der Beschäftigten auf Auskunft über Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie des Vergleichsentgelts (§ 10 EntgTranspG), freiwillige betriebliche Prüfverfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (§ 17 EntgTranspG) und eine Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für bestimmte AG (§ 21 EntgTranspG).

Die Neuauflage behandelt aktuelle Themen, wie diskriminierende Algorithmen, Diskriminierung wegen sozialer Herkunft nach Art 21 Grundrechte-Charta, drittes Geschlecht, Kirche als diskriminierender AG, Kündigung wegen rassistischer Äußerungen, Diskriminierung wegen des Alters. Gerade bei Auslegungs- bzw Umsetzungsfragen der Gleichbehandlungsrichtlinien macht es durchaus Sinn, auch die deutsche Rechtslage, Judikatur und Lehrmeinung anhand des Kommentars miteinzubeziehen.

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass sich der HK praxisnah mit allen Fragen rund um das Gleichbehandlungsrecht befasst, gut verständlich ist und auch für österreichische RechtsanwenderInnen ein nützliches Nachschlagewerk sein kann.