Schaub/KochArbeitsrecht von A–Z

26. Auflage, C.H. Beck Verlag/dtv Verlag, München 2022, 800 Seiten, kartoniert, € 26,90

ANDREASRAFFEINER

Im letzten Jahr ist die 26. Auflage des Rechtsberaters „Arbeitsrecht von A–Z“ erschienen. Wenn der Rezensent nur drei Eigenschaftsworte, die mit A beginnen, zur Beurteilung zur Verfügung hätte, würden ihm gleich die Adjektive „ausführlich“, „anschaulich“ und „aktuell“ einfallen. Das als praktische Informationsquelle ausgewiesene Werk kommt einem aufschlussreichen und detaillierten Lexikon über die weitverzweigte Materie des Arbeitsrechts gleich und hilft dem juristischen Laien, sich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.

So enthält das Buch viele praxisnahe Stichworte und eine verständliche Darstellung der Rechtstheorie. Der neueste Stand von Rsp und Gesetzgebung, gepaart mit einem klaren Aufbau und einer umfassenden Übersicht machen das Ganze zu einem gelungenen Werk, das sowohl AG als auch AN die Möglichkeit bietet, sich über arbeitsrechtliche Vokabeln und Fragen zu informieren. Arbeitsrechtliche Änderungen in der noch andauernden Corona-Krise machen das zu rezensierende Werk noch aktueller.

Die Verweise auf Gesetze und Gerichtsentscheidungen bieten dem Leser die Möglichkeit, tiefer in die aufkommenden Rechtsproblematiken zu tauchen. Ein Pluspunkt ist die Behandlung vieler juristischer Randgebiete, wenn man als Beispiele die Arbeitsvermittlung oder die Lohnpfändung ins Spiel bringt. Die Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Begriffe rund um besondere Gruppen von AN (schwerbehinderte Menschen, Jugendliche und Heimarbeiter) ist gelungen.

Als Manko kann bei der Stichwortübersicht zu Beginn des Buches die fehlende Seitenanzahl angesehen werden. Der Verfasser der Buchbesprechung teilt die Ansicht eines Kollegen, der auf diesen Missstand bei der 2008 erschienenen 18. Auflage hingewiesen hat. Scheinbar ist die wohlwollende Kritik, die in einem Nachschlagewerk durchaus wünschenswert ist, noch auf taube Ohren gestoßen. Hoffentlich setzen die Autoren und der Verlag in der Folgeauflage diesen berechtigten Wunsch in die Tat um. 86