Bachner (Hrsg)BetrVG für den Betriebsrat – Kommentar zum ­Betriebsverfassungsgesetz

2. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2019, 808 Seiten, kartoniert, € 39,90

ANDREASTHAMM

Gerade in Zeiten, in denen sich die Arbeitnehmerschaft verstärkt mit neoliberalen Tendenzen auseinandersetzen muss, trägt der BR als AN-Vertretung in den Betrieben eine besonders hohe Verantwortung. Der BR ist in der Regel aber auch die erste Anlaufstelle für ratsuchende AN bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem AG, wobei nicht selten eine schnelle Lösung gefunden werden muss. Der BR hat zB ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, wenn der AG eine/n AN kündigen oder versetzen möchte. Zu seinen allgemeinen Aufgaben gehört es aber ua auch, darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Gerade auch für neugewählte Betriebsratsmitglieder ist es oft erforderlich, sich über das umfangreiche Betätigungsfeld des BR zügig einen detaillierteren Einblick zu verschaffen, damit die Betriebsratsarbeit reibungslos fortgesetzt werden kann.519

Für die zweite Auflage des Buches wurde das Hauptaugenmerk auf den sich nach Herausgabe der ersten Auflage veränderten Datenschutz gelegt. Die Arbeit des BR hat häufig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der im Betrieb beschäftigten MitarbeiterInnen zu tun. Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) musste das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die in der Verordnung vorgeschriebenen Standards entsprechend geändert werden. Da die DSGVO zahlreiche Öffnungsklauseln enthält, entstand die Notwendigkeit, das entsprechende nationale Datenschutzrecht anzupassen. Für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis enthält Art 88 DSGVO eine derartige Öffnungsklausel und der deutsche Gesetzgeber hat im Zuge der Anpassung auch § 26 BDSG (Deutschland) geändert und hier dieses Thema geregelt. Die zweite Auflage setzt sich ausführlich damit auseinander, ob sich aus diesen Änderungen Auswirkungen auf die praktische Betriebsratsarbeit insb auf die Beteiligungs- und Informationsrechte des BR ergeben.

Der Kommentar ist in der Reihe „Auf den Punkt“ erschienen. Die AutorInnen haben mit ihm ein umfassendes Hilfsmittel für (deutsche) Betriebsräte bei ihrer alltäglichen Arbeit als AN-Vertreter geschaffen. Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Betriebsratsarbeit. Inhaltlich wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der überwiegende Teil der Mitglieder der Betriebsräte kein juristisches Studium absolviert hat. Eine Darstellung von komplizierten rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen findet man daher nicht in dem Werk. Dennoch ist ein Arbeiten gerade auch bei schwierigen Gesetzesauslegungen rechtssicher möglich, da sich der Kommentar an der Rsp des Bundesarbeitsgerichtes orientiert. Erklärungen und Lösungsvorschläge werden in einer verständlichen Sprache präsentiert. Durch die fettgedruckte Hervorhebung im Text wird der Blick sofort auf die inhaltlich wesentlichen Textstellen gelenkt. Das gewährleistet in der Praxis ebenso ein schnelles und zeitsparendes Arbeiten wie das übersichtliche Inhalts- oder das umfangreiche Stichwortverzeichnis.

Der Kommentar kann auch für hiesige RechtsanwenderInnen ein wertvolles Arbeitsmittel darstellen. Da immer mehr AN von der europäischen AN-Freizügigkeit Gebrauch machen, besteht gerade auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Lösung von Rechtsfällen eine Kenntnis über die Rechtsordnung der europäischen Nachbarstaaten erforderlich macht.