Mazal/Gruber-Risak (Hrsg)Das Arbeitsrecht – System und Praxiskommentar, Gesamtwerk 1.–36. ErgLfg

LexisNexis Verlag Wien, Stand Oktober 2020, ­Gesamtwerk in 2 Mappen, 2.260 Seiten, € 310,-

REINHARDRESCH

Seit meiner letzten Besprechung sind acht Ergänzungslieferungen erschienen, mit denen alle inhaltlichen Kapitel des Gesamtwerks mehrfach auszutauschen waren. Die Herausgeber achten sichtlich darauf, dass auf diese Weise im Jahresschnitt eine Gesamtüberarbeitung aller Kapitel erfolgt. Seit knapp 20 Jahren wird dieses System regelmäßig aktualisiert und in Schwung gehalten, es ist eine unglaubliche Meisterleistung an Motivation, die von den Herausgebern gegenüber den AutorInnen geleistet wird! Das Autorenteam ist überwiegend unverändert, seit der letzten Besprechung gab es aber einen Autorenwechsel, denn das Kapitel IV (Betriebsvereinbarung) wird seit der 29. Lieferung von Harun Pačić bearbeitet – eine gute Wahl. Konzeption und Format des Systems und Praxiskommentars sind bis heute überzeugend und modern. Der Anmerkungsapparat ist weiterhin vorrangig auf die Rsp ausgerichtet und bringt damit dennoch bereits für die meisten Probleme eine Lösung, zumindest aber die für eine vertiefende Suche nötigen weiterführenden Hinweise.

Bei einem Werk mit Stand Oktober 2020 ist es natürlich interessant, ob es Ausführungen zu den derzeit heftig diskutierten COVID-19-Themen gibt. Überraschend ausführlich sind die Ausführungen von Vogt (Kapitel XII. Rz 206 ff) zum Themenbereich Entgeltfortzahlung und Urlaub. Dieser weist nüchtern darauf hin, dass der Gesetzgeber selbst noch vor einigen Jahren in den Materialien die Existenz einer neutralen Sphäre ausdrücklich bekräftigt hat: Vogt verweist dabei auf die Materialien zur damaligen Novelle des § 1154b Abs 5 ABGB (Vogt, Kapitel XII. Rz 210) und muss damit in seiner Argumentation gar nicht die Materialien zur III. Teilnovelle bemühen. Ausführlich (Rz 211 f) geht Vogt auf das COVID-19-Sonderrecht zum Urlaubsverbrauch ein, jener aus dem Blickwinkel der Grundprinzipien des Urlaubsrechts mE sehr unglücklichen Regelung, mit der vom Grundprinzip eines ausschließlich konsensualen Urlaubsverbrauchs abgegangen wurde, die aber mit 31.12.2020 wieder außer Kraft getreten ist.

Stärker (Kapitel IX. Rz 62a) geht beim AN-Schutz ausführlich auf die Arbeit im Homeoffice ein, wobei – mangels Aktivität des Gesetzgebers in diesem Bereich – seine Ausführungen ungebrochen aktuell sind. Obwohl der AN-Schutz mE die zentrale Rechtsfrage beim Homeoffice ist, wird dieses Thema in der aktuellen Diskussion vom Gesetzgeber nicht sinnvoll aufgegriffen. Das aktuelle Gesetzesvorhaben bringt nur die Regelung im ArbeitsinspektionsG, dass die Arbeitsinspektion nicht berechtigt ist, Wohnungen von Beschäftigten im Homeoffice zu betreten, begnügt sich aber im Übrigen mit das AN-Schutzrecht betreffenden Anmerkungen in den Gesetzesmaterialien.

Der lange Atem der Herausgeber und Autoren bei der schon lange dauernden Arbeit an diesem Werk lohnt sich sehr: Ein Blick in das System von Mazal/Gruber-Risak ist, wie auch die beiden eher willkürlich gewählten Beispiele belegen, immer zu empfehlen. Zu Recht kann sich das Werk über die vielen Jahre hinweg am Markt exzellent behaupten.