DäublerArbeitsrecht. Ratgeber für Beruf – Praxis – Studium; inkl Corona-Dossier

13. Auflage, Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2020, 640 Seiten, kartoniert, € 29,90

THOMASKALLAB

Das im Untertitel als „Ratgeber für Beruf – Praxis – Studium“ bezeichnete Werk ist 2020 bereits in der 13. Auflage erschienen und zählt zu den Standardwerken zum Thema Arbeitsrecht in Deutschland. Wenngleich Wolfgang Däubler das Buch in der Einleitung als „Ratgeber“ beschreibt und all jenen, die sich mit dem Thema intensiver befassen wollen, die Bücher „Däubler, Arbeitsrecht 1 und 2“ empfiehlt, ist das vorliegende Buch eine umfassende Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Auf über 600 Seiten werden alle Bereiche des Arbeitsrechts ausführlich dargestellt und besprochen. Beispiele erleichtern es, die Materie zu verstehen. Beschrieben wird vor allem individuelles Arbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht kommt aber nicht zu kurz. Zu Recht verweist der Autor aber gerade zu diesem Bereich immer wieder auf ausführliche weiterführende Literatur.

Der 13. Auflage dieses Buches beigelegt ist ein 51 Seiten starkes Heft „Arbeitsrecht in Zeiten des Corona-Virus“, welches in acht Kapiteln die wichtigsten Problemkreise kurz darstellt. Erörtert werden zum Beispiel Themen wie „Vorsorgemaßnahmen im Betrieb“, „Arbeit im Home-Office“, „Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen“ oder „unversorgte Kinder“. Die Onlineversion ist regelmäßig mit Aktualisierungen und Praxisfällen versehen.

Für diejenigen, die ausschließlich an der österreichischen Rechtslage interessiert sind, ist das vorliegende Buch verständlicherweise nicht geeignet, ist das Buch doch für LeserInnen mit Interesse an der deutschen Rechtslage geschrieben. Wer allerdings über die nationalen Grenzen hinwegschauen möchte, wird in diesem Buch eine einfach lesbare aber umfassende Darstellung finden und auch immer wieder mehr Berührungspunkte zur österreichischen Rechtsordnung entdecken können. ZB ist die Darstellung der Rsp des EuGH zum Thema Urlaub und Arbeitszeit auch für den österreichischen Rechtsanwender unmittelbar interessant. Das gilt ua für die Rsp des EuGH zur Frage des Entschädigungs- oder Abgeltungsanspruches von nicht verbrauchtem Urlaub, wenn der AG nicht über die zustehenden Urlaubstage informiert und nicht zum Verbrauch des Urlaubs aufgefordert hat (S 303).

Insgesamt kann ich das Buch für LeserInnen sehr empfehlen, die über die österreichische Gesetzeslage hinaus interessiert sind. Es ist in einfacher, aber präziser Sprache geschrieben und damit auch für EinsteigerInnen ins Thema gut lesbar. Berücksichtigt werden muss aber, dass das Buch die deutsche Rechtslage beschreibt, welche sich nicht unwesentlich von der österreichischen unterscheidet.