RotheArbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung – Kurzkommentar

4. Auflage, Linde Verlag, Wien 2020, 448 Seiten, kartoniert, € 75,-

MICHAELGEIBLINGER

Drei Jahre nach der dritten Auflage ist von Dr. Heinz Rothe, ausgewiesener Experte für Überlasserbetriebe, die vierte Auflage des Kurzkommentars Arbeitskräfteüberlassung erschienen.

Seit der dritten Auflage gab es zwar einige Änderungen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), diese blieben aber für die Kollektivverträge der Arbeitskräfteüberlassung ohne wesentlichen Einfluss. Bedeutende Änderungen in den Kollektivverträgen, neue Judikate und überarbeitete Kommentierungen machen den gegenständlichen Kurzkommentar aber zu einem der aktuellsten kommentierten veröffentlichten Werke zur Arbeitskräfteüberlassung. Zum Stand 1.1.2020 vereint der Kurzkommentar den Arbeiter-KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung und den Rahmen-KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting samt Kommentierung sowie das AÜG und einen Auszug des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) in einem Buch.

Der Kurzkommentar ist optisch schön und sauber strukturiert gestaltet. Der Arbeiter-KV samt Kommentierung sowie die genannten Gesetze sind auf weißem Papier abgedruckt, während der Angestellten-KV samt Kommentierung auf gelbem Papier hinterlegt ist. Die AnwenderInnen finden dadurch rasch zur gewünschten Rechtsquelle. Der Anwenderfreundlichkeit entsprechend sind Neuerungen im Kollektivvertragstext am Seitenrand des Drucks durch einen schwarzen Balken gekennzeichnet.

Die Neuerungen in den Kollektivverträgen selbst sind seit der dritten Auflage überschaubar, aber von Bedeutung. Die von Rothe thematisierten Änderungen betreffen im AKÜ-KV vor allem die flexible Arbeitszeit sowie die Mindeststundenlöhne. Beim Angestellten-KV thematisiert der Autor die mit 1.1.2020 erfolgte Aufspaltung des bisherigen Rahmen-KV in zwei separate Kollektivverträge. Darüber hinaus widmet sich Rothe ua den Neuerungen in den Bereichen Nachtarbeit, Karenzanrechnung, Kündigungstermine, Wechsel ins System der Abfertigung neu, Reiseaufwandsentschädigung, Sonderzahlungen sowie Anrechnung von Verwendungsgruppenjahren.

Eingang in den Kurzkommentar finden auch einige Judikate, die seit der dritten Auflage ergingen. Diese betreffen insb die Regelungen für auswärtige Arbeiten nach Art VIII AKÜ-KV. So zB die OGH-E zur schlüssigen Anordnung zur Verwendung des Privat-Pkw (27.2.2018, 9 ObA 152/17v), zum Taggeld am Heimreisetag (OGH 25.1.2019, 8 ObA 72/18y) und zu Wochenendheimfahrten bei Auslandseinsätzen (OGH 15.5.2019, 9 ObA 27/19i). Erwähnenswert ist, dass sich der Autor dem wichtigen Thema „Regelungen für auswärtige Arbeiten“ entsprechend ausführlich widmet. Zahlreiche Tabellen untermauern die Kommentierung, indem sie einen guten Überblick herstellen. So zB die Tabellen zum Durchrechnungszeitraum , zur „weiten Baustellen-/Montage-/Serviceentsendung“ und zum Referenzlohn. Grafiken und Praxisbeispiele vereinfachen das komplexe Gefüge der Arbeitskräfteüberlassung.

Zusammenfassend ist der Kurzkommentar ein höchst aktuelles Werk, das die wichtigsten Fragen zur Arbeitskräfteüberlassung beantwortet. Der Kommentar eignet sich hervorragend für RechtsanwenderInnen in der Arbeitskräfteüberlassung, für die Lehre und Rsp für Kammern sowie für an der Materie Interessierte.