StabenDer Beschäftigungsanspruch des GmbH-Geschäftsführers

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2020, 230 Seiten, € 69,90

HELMUTENGELBRECHT

Das Buch beruht auf einer Dissertation der Autorin und setzt sich mit der Rolle des Geschäftsführers im Spannungsfeld von Arbeits- und Gesellschaftsrecht auseinander. Dabei liegt der Fokus auf dem Umstand, dass nach deutscher Rsp deutsche AN auch einen Beschäftigungsanspruch haben, der insb aus Art 1 und 2 Grundgesetz (GG) abgeleitet wird. Es ist daher sofort erkennbar, dass sich die in diesem Buch schwerpunktmäßig behandelte Rechtsfrage in Österreich gar nicht stellt, weil insb nach herrschender Lehre und Rsp ein Rechtsanspruch auf Beschäftigung nur in besonderen Konstellationen denkbar ist. Daher stellt sich in Österreich nicht die Rechtsfrage zum Beschäftigungsanspruch von Organmitgliedern.

Lisa Staben hinterfragt, ausgehend von der herrschenden Rechtsmeinung in Deutschland, das Verhältnis zwischen dem grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Beschäftigung und der Organstellung kritisch und kommt nach einer vertiefenden Einschätzung zu dem Ergebnis, dass selbst unter Maßgabe eines Grundrechtskonfliktes dem Geschäftsführer grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Beschäftigung zu gewähren ist. Die Autorin erkennt aber zwischen Geschäftsführer und Gesellschaftern hinsichtlich der Disposition über die Organposition einen Grundrechtskonflikt, in dem das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Geschäftsführers der Eigentumsfreiheit der Gesellschafter gegenübersteht. Daraus werden Schutzpflichten der Gesellschaft zugunsten des Geschäftsführers abgeleitet und vertreten, dass diskriminierende und sonstige Grundrechte verletzende Abberufungen unzulässig wären. Die Schutzpflichten des Geschäftsführers wären nach dem Vorschlag der Autorin aus dem Anstellungsverhältnis abzuleiten, das eine Obliegenheit zur Bestellung in die Organstellung enthalten kann.

Das Buch ist eine intellektuelle Bereicherung für alle, die sich mit der anstellungsrechtlichen Stellung des Geschäftsführers in Deutschland beschäftigen.