Sonntag (Hrsg)ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – Jahreskommentar

11. Auflage, Linde Verlag, Wien 2020, 2.080 Seiten, gebunden, € 175,-

BIRGITSCHRATTBAUER

Bereits seit 2010 legen Martin Sonntag, Richter des OLG Wien, und sein AutorInnenteam jährlich eine Aktualisierung des kompakten PraktikerInnen-Kommentars zum ASVG vor. Der Anspruch dieses Kommentars liegt dezidiert darin, den verschiedensten mit dem ASVG befassten Berufsgruppen eine anwenderorientierte, übersichtliche und rasch überblickbare Kommentierung mit Fokus auf der zu den einzelnen Bestimmungen ergangenen Rsp zur Hand zu geben.

In der elften Auflage des Jahreskommentars zum ASVG wird nun erstmals auf die durch das Sozialversicherungs- Organisationsgesetz (SV-OG) geänderte Rechtslage Bezug genommen; dabei wurden auch schon die durch das Erk des VfGH vom 13.12.2019 (G 78/2019 ua) notwendig gewordenen Änderungen des ASVG, die Anfang des Jahres 2020 im BGBl kundgemacht worden sind, berücksichtigt. Andere wichtige Änderungen des Jahres 2019 betreffen ua Anpassungen in § 31a ASVG durch die Umstellung auf e-cards mit Lichtbild (kommentiert von Souhrada) sowie den Ausgleichszulagen- bzw Pensionsbonus für langzeitversicherte BezieherInnen niedriger Pensionen (§ 299a ASVG). In seiner Kommentierung dieser neuen Bestimmung geht Ziegelbauer ua auch auf die schon zuvor in der Literatur geäußerten (vgl Pfeil in Mosler/Müller/Pfeil [Hrsg], Der SV-Komm § 299a Rz 10 ff) und seiner Ansicht nach durchaus begründeten Zweifel an der Einordnung des Bonus als beitragsunabhängige Geldleistung iSd Art 70 VO 883/2004 ein, womit in weiterer Folge die Anknüpfung des Anspruchs an die Voraussetzung eines rechtmäßigen Inlandsaufenthalts in Frage gestellt wird. Neu zu kommentieren war darüber hinaus auch die kurz vor der Nationalratswahl 2019 beschlossene Regelung zur Abschlagsfreiheit von Langzeitversichertenpensionen (§ 236 Abs 4b ASVG; Kommentierung von Sonntag), die freilich bereits ab dem Jahr 2022 wieder abgeschafft und durch den sogenannten Frühstarterbonus ersetzt wird. Die Notwendigkeit eines in engen Abständen aktualisierten Nachschlagewerks für PraktikerInnen wird mit solch rastlosen Entwicklungen einmal mehr unterstrichen.