KornWerkverträge, freie Dienstverträge – Praxishandbuch

8. Auflage, Weiss Verlag, Wien 2018, 367 Seiten, € 51,70

MICHAELAGEORGINALEXER

Bereits in der achten Auflage erschienen, widmet sich das vorliegende Praxishandbuch arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf das Spannungsverhältnis der Eingliederung von Werk- und Dienstverträgen. Der Autor setzt sich zum Ziel, den RechtsanwenderInnen eine an sich komplexe Materie aus der Praxis gut verständlich näher zu bringen; als108 Zielgruppe werden sowohl AG bzw AuftraggeberInnen als auch AN bzw AuftragnehmerInnen genannt. Der Fokus liegt jedenfalls in der Einteilung der verschiedenen Gruppen in ihre sozialversicherungsrechtliche Zugehörigkeit: ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz), GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz), FSVG (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz) – dies spiegelt sich auch bereits im Inhaltsverzeichnis wider. Die Thematisierung arbeitsrechtlicher Konsequenzen nimmt einen vergleichsweise geringen Platz ein und wird lediglich punktuell angesprochen. Das letzte, sehr umfangreiche Kapitel, befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung der verschiedenen Verträge.

Zur besseren Veranschaulichung führt Manfred Korn stets einschlägige Judikatur an und formuliert diese als kurze Fallbeispiele aus. Weiters werden relevante Rechtsvorschriften abgedruckt und an gegeben Stellen besonders auf ihre Relevanz für RechtsanwenderInnen geprüft – geschickt bettet der Autor den rechtlichen Gehalt in eine Art Frage-Antwort-Spiel: „Was bedeutet das in der Praxis?“. Äußerst hilfreich erscheinen die konkreten Hinweise, welche die Probleme und Konsequenzen, beispielsweise einer falschen Einordnung, wiederholt deutlich machen. Überdies ist der Umstand, dass Korn auch auf etwaige Rechtsschutzmöglichkeiten eingeht und außerdem konkrete „Do‘s and Dont‘s“ formuliert, wie sich DG verhalten bzw eben gerade nicht verhalten sollen, sehr zu begrüßen.

Insgesamt trägt der von Korn gewählte Aufbau aufgrund seiner Klarheit und Strukturiertheit jedenfalls zu einem besseren Verständnis bei. Aus diesem Grund ist das nunmehr bereits in bewährter Auflage erschienene Werk für RechtsanwenderInnen in der Praxis jedenfalls empfehlenswert.