Brodil/Windisch-GraetzSozialrecht in Grundzügen

8. Auflage, Facultas Verlag, Wien 2017, 209 Seiten, kartoniert, € 24,-

HELMUTIVANSITS

Das „Sozialrecht in Grundzügen“ von Wolfgang Brodil und Michaela Windisch-Graetz liegt seit letztem Jahr in der 8. überarbeiteten Auflage vor. In der Neuauflage wurde insb das Kapitel über die PV neu bearbeitet, außerdem wurden die Änderungen des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2016 und des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes 2015 sowie Neuerungen im Meldewesen berücksichtigt.

Das „Sozialrecht in Grundzügen“ gehört ohne Zweifel zu den besten Lehrbüchern für das österreichische Sozialrecht. Obwohl es als „Einführung“ konzipiert ist, ist es mittlerweile wohl mehr als das, zumal einige Teile über das für diese Art von Lehrbuch übliche Maß hinausgehen. Trotzdem ist es als Lernbehelf sowohl für Studierende der Rechtswissenschaft an Universitäten als auch für Personen, die an Fachhochschulen mit dieser Materie konfrontiert sind, sofern sie nur einigermaßen Gefallen am Sozialrecht finden, geeignet.

Das Lehrbuch enthält einen umfassenden Überblick über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht. Dabei wird erfreulicherweise den verschiedenen Tatbeständen der Pflichtversicherung, mit der Problematik der Abgrenzung DN – freie DN – (neue und alte) Selbständige und Bauern, noch dazu mit zahlreichen Judikaturhinweisen, breiter Raum gewidmet. Bemerkenswert elaboriert ist auch der Abschnitt über die UV, das nicht nur einen Überblick über die Rechtslage, sondern auch eine eingehende Analyse der Judikatur enthält und darin auch auf wesentliche rechtsdogmatische Probleme eingeht.

Ebenfalls gelungen ist die Darstellung der PV. Das Kapitel bietet einen wohltuend verständlichen Überblick über die bei der Pensionsberechnung zur Anwendung kommenden Bestimmungen (ASVGAPG) und über den Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeiten, der seit den Maßnahmen der „IP-neu“ im SRÄG 2012 wiederholt einer Novellierung (zuletzt durch die „drohende Invalidität“ und durch Änderungen im Rehabilitationsbereich) unterzogen wurde. Auch bei den „Sonstigen Sozialleistungen“ (Mindestsicherung, Pflegevorsorge, Sozialentschädigung und den Familienlastenausgleich) wird auf neue Entwicklungen (Auslaufen der Art 15a-B-VG-Vereinbarung über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung; Neuordnung des Kinderbetreuungsgeldes) eingegangen.

Auf Grund der Fülle des Stoffs bleibt etwas zu wenig Platz für die sozialpolitische Verortung des Sozialrechts; die rechtliche Dimension steht daher im Vordergrund. Dennoch ist es gelungen, Hintergrund und Zweck der wichtigsten Regelungen zu erläutern. Insgesamt haben es die AutorInnen geschafft, die oft komplizierte und vielfach nur PraktikerInnen zugängliche Sozialrechtslage in einer narrativen, aber dennoch strukturierten und keineswegs unpräzisen Weise so verständlich darzustellen, dass AnfängerInnen (vor allem Studierende) nicht gleich zu Beginn an der Komplexität des Sozialsystems verzweifeln. Im Gegenteil: Lehrbücher müssen Studierende den für die Aneignung des Sozialrechts besonders wichtigen „roten Faden“ durch den Lernstoff vermitteln. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für gute Lehrbücher, in denen weniger Stoffopulenz, aber mehr Wissenstransfer durch didaktische Aufbereitung des Materials im Vordergrund zu stehen hat. Das wiederum bedeutet, dass AutorInnen solcher Bücher bereits im Text auf mögliche Fragestellungen eingehen sollten, Verbindungen mit sachverwandten Regelungen herstellen müssen oder zumindest auf jene Stellen verweisen sollten, in denen diese Fragen behandelt werden. Es darf daher als Kompliment aufgefasst werden, dass diesen Vorgaben im gegenständlichen Lehrbuch in ansprechender Weise entsprochen wurde.107