Riechert/NimmerjahnMindestlohngesetz – Kommentar

2. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2017, XXVIII, 498 Seiten, Leinen, € 75,–

NORAMELZER-AZODANLOO

Der Kommentar zum deutschen Mindestlohngesetz von Christian Riechert, Regierungsdirektor im BMAS, und Dr. Lutz Nimmerjahn, Richter am Arbeitsgericht, ist – dem Vorwort zur ersten Auflage zufolge – zunächst vor allem als Nachschlagewerk für die Praxis gedacht. Nicht nur aus dem Vorwort zur hier besprochenen zweiten Auflage wird aber klar, dass auch den Ansprüchen der wissenschaftlichen Lesenden gern Rechnung getragen wird.

Dem üblichen Abkürzungs- folgt ein Literaturverzeichnis, das gerade den mit dieser Rezension anzusprechenden nicht-bundesdeutschen KommentarnützerInnen sowie allen sonstigen an „Mindestlohn“ in seinen verschiedensten Facetten Interessierten einen hervorragenden Überblick bietet. Danach wird in der „Einführung“ (S 11–62) die historische Entwicklung der Mindestentgeltbestimmungen seit den 1950er-Jahren nachgezeichnet. Sie beginnt mit dem damals auch in Österreich virulenten Problem, dass in bestimmten Wirtschaftsbereichen keine Verbände bestanden, um kollektive Entgelte auszuhandeln, und geht weiter mit den 1990-ern, in denen verstärkt auftretender grenzüberschreitender Einsatz von Arbeitskräften sowie – etwas später – das Aufkommen von Niedriglohnsektoren die Forderungen nach einem allgemeinen und verbindlichen Mindestlohn für alle immer lauter werden ließen (insb S 12–15). Neben den rechtlichen Strukturen widmen sich die beiden Autoren dabei auch immer der Rolle der jeweiligen Regierungen sowie der Verbände und ermöglichen dadurch zusätzlich eine politische Nachlese der Mindestlohndiskussionen in Deutschland (S 12 ff).

Im Anschluss daran (S 63–436) erfolgt die eigentliche Kommentierung des 24 Paragraphen umfassenden MiLoG, das neben der zentralen Bestimmung270 in § 1, der Festlegung eines Anspruchs auf Mindestlohn für alle AN, ua noch Regelungen zu Fälligkeit des Mindestlohns, Führen von Zeitaufzeichnungen oder sonstigen Melde- und Dokumentationspflichten sowie außerdem zu Generalunternehmerhaftung und Einrichtung der Mindestlohnkommission enthält. Die Kommentierungen berücksichtigen Judikatur und Literatur bis April 2017. In den Anlagen im letzten Teil finden sich Verordnungen, die Mindestlöhne festsetzen. Aus aktueller Sicht relevant ist dabei jedoch bloß noch jene, die in Durchführung des § 11 MiLoG den gesetzlichen Mindestlohn gem § 1 MiLoG auf € 8,84 erhöht hat; andere, wie insb jene aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes, sind mit Ende 2017 außer Kraft getreten. Aber selbst wenn sich seit seiner Herausgabe naturgemäß einiges getan hat, ist der Kommentar aufgrund seiner guten Lesbarkeit sowie der ausführlichen Judikatur- und Literaturhinweise auch der österreichischen Arbeitsrechtsgemeinschaft sehr zu empfehlen.