Däubler/Bertzbach (Hrsg)Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Handkommentar

3. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2013, 1031 Seiten, gebunden, € 98,–

BiancaSchrittwieser (Wien)

Der HK zum Deutschen AGG ist in der dritten Auflage erscheinen und am Stand von April 2013. Ein großer Kreis von AutorInnen aus den unterschiedlichsten Bereichen, so etwa auch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, haben an diesem Werk mitgearbeitet. Den Herausgebern und AutorInnen ist es gelungen, die Neuauflage praxisnah zu gestalten und zudem die in den letzten Jahren zahlreich ergangenen Entscheidungen des EuGH und der innerstaatlichen Gerichte zum Gleichbehandlungsrecht verständlich aufzuarbeiten. Strukturiert ist der HK eher klassisch. Die Paragrafen werden einzeln kommentiert. Das AGG selbst gliedert sich in sieben Abschnitte.

Der erste Abschnitt enthält die Grundsatzfragen, die für das Arbeitsrecht und das Zivilrecht maßgebend sind, der zweite betrifft das Arbeitsrecht, der dritte regelt den „Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr“ und der vierte Abschnitt enthält den prozessualen Teil (Beweislast und Unterstützungsbefugnis der Antidiskriminierungsverbände). Die Abschnitte fünf bis sieben enthalten Sonderbestimmungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse und über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie Schlussvorschriften.

Inhaltlich legt der HK – neben den ausführlichen Aufbereitungen zum Benachteiligungsverbot des § 7 – seine Schwerpunkte auf die Themen Altersdiskriminierung (§ 10 AGG), Entschädigung und Schadenersatz (§ 15 AGG) sowie den Beweislastvorschriften (§ 22 AGG). In § 10 ist die zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters geregelt. Dabei sind vor allem die Rechtfertigungsgründe inklusive der Kritik an der Umsetzung des Art 6 der RL 2000/78/EG und der Problembereich der Altersgrenzen bei der Beschäftigung ausführlich beschrieben. § 15 AGG setzt sich mit den Entschädigungen und Schadenersatzansprüchen, deren Voraussetzungen und Ausschlussfristen für die Geltendmachung, auseinander. Behandelt wird darin auch die für die Praxis oft relevante Frage der Bemessung von immateriellen Schadenersätzen bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot. Der HK bietet hier auch Lösungsvorschläge an.

Ebenfalls umfangreich erörtert und für die Praxis von Bedeutung ist der prozessuale Teil des Werkes. Die dabei wichtigste Regelung, die Beweislast, ist in § 22 AGG umfangreich kommentiert und anhand von anschaulichen Beispielen erläutert.

Hervorzuheben sind abschließend noch die Ausführungen zu den zahlreichen präventiven Regelungen in den §§ 12 bis 14, wie zB das Leistungsverweigerungsrecht und das Beschwerderecht.

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass der HK praxisnah und gut verständlich ist. Er bietet ExpertInnen auf diesem Rechtsgebiet umfangreiche Erläuterungen. Sonderprobleme und Beispiele werden anschaulich vermittelt. Auch für österreichische RechtsanwenderInnen ist dieser Kommentar ein nützliches Nachschlagewerk. Ebenso wie die Gleichbehandlungsbestimmungen in Österreich hat das europäische Gemeinschaftsrecht auch die innerstaatlichen Entwicklungen des AGG nachhaltig beeinflusst. Gerade bei Auslegungsbzw Umsetzungsfragen der Richtlinien kann es daher durchaus Sinn machen, auch die deutsche Lehrmeinung bzw Rechtslage anhand des Kommentars miteinzubeziehen.