Zum 75. Geburtstag von Theo Öhlinger

RudolfMüller (Wien)

Am 22.6.2014 wird das langjährige Mitglied des wissenschaftlichen Beirates unserer Fachzeitschrift, em. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger, sein 75. Lebensjahr vollenden. Sein Wirken war schon anlässlich seines 60. (

), seines 65. (DRdA 2004, 295 f) und seines 70. Geburtstages (DRdA 2009, 298) Gegenstand von ausführlichen Laudationes. Auf diese Ausführungen kann an dieser Stelle verwiesen werden. Indes dauert das Wirken des Jubilars seither ungebrochen an. Wer die Vitalität des Geehrten kennt, den wird dies nicht überraschen.

Sein bedeutendes Lehrbuch „Verfassungsrecht“, seit seinem erstmaligen Erscheinen im Jahre 1993 zu einem Standardwerk geworden, erfuhr 2009 und 2014 die mittlerweile neunte und zehnte Auflage, wobei durch die Mitautorschaft seines Schülers Harald Eberhard, selbst akademischer Lehrer an der Wirtschaftsuniversität Wien, bereits für langfristige Kontinuität Sorge getragen ist. „EU-Recht und staatliches Recht“ (vormals „Gemeinschaftsrecht und staatliches Recht“), ein weiteres, gemeinsam mit Michael Potacs verfasstes Standardwerk, erschien 2011 und 2014 in seiner vierten und fünften Auflage. Die bereits in der Laudatio zum 70. Geburtstag gerühmte Praxisbezogenheit des Jubilars drückt sich auch in den letzten fünf Jahren wieder in zahlreichen Aufsätzen und Schriften aus, die Fragen der Buchpreisbindung ebenso behandeln wie Fragen der Demokratiereform sowie des nationalen und internationalen Grundrechtsschutzes, den Bogen vom Volksgruppenrecht bis zur Selbstverwaltung spannen und Themen wie die Bedeutung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, Fragen einer verstärkten Hinwendung zu Elementen des Mehrheitswahlrechts und Grundfragen des Föderalismus nicht aussparen. Das besonders „heiße“ Thema der Rechte am Gemeindegut in Agrargemeinschaften in Tirol darf dabei ebenso wenig fehlen. Damit ist aber nur ein Bruchteil der Themen der rund 50 Beiträge angesprochen, die der Jubilar in den letzten fünf Jahren geschrieben hat. Er war auch in den vergangenen Jahren ein durchaus kritischer Begleiter der Rsp des VfGH, dessen Ersatzmitglied er von 1977-1989 gewesen ist, ehe er sich als Direktor der Verwaltungsakademie des Bundes durch viele Jahre der Konzeption einer gediegenen Ausbildung des Nachwuchses für den öffentlichen Dienst gewidmet hat. Andere haben es zwar später für erforderlich gehalten, die Verwaltungsakademie als Institution „einzusparen“, es ist aber ein Beweis für die Überzeugungskraft ihrer selbst über das juristische Ende hinausreichenden Ausstrahlung, dass die Lehrgänge in Schloss Laudon de facto weiterhin abgehalten werden und die Ressorts bei der287 ihnen obliegenden näheren Ausgestaltung der Dienstprüfungen unterstützen. Vieles von dem geht auf das Wirken des Jubilars zurück. Seine mittlerweile auch schon langjährige Tätigkeit als stv Vorsitzender des Kuratoriums des Kunsthistorischen Museums stellt wohl die Balance der besonderen Art zwischen Wissenschaft und Kunst, zwischen geistig und schöngeistig in seiner Person her.

Theo Öhlinger gehört nach wie vor dem wissenschaftlichen Beirat dieser Zeitschrift an und wir hoffen, dass dies noch viele Jahre so bleiben wird. Wir wissen die besondere Verbundenheit des Jubilars mit wichtigen Anliegen der Arbeitnehmerschaft, die er damit zum Ausdruck bringt, zu schätzen und sind ihm dafür zu großem Dank verpflichtet.

Zu seinem bevorstehenden Ehrentag aber ist ihm zu wünschen, dass er gesund und seine Schaffenskraft noch viele Jahre ungebrochen bleiben möge, sodass Politik, Rechtswissenschaft und Rsp, aber auch „Das Recht der Arbeit“ seines Rates auch künftig nicht entraten müssen. Dass ihm Theo Öhlinger stets als besonders liebenswürdiger und kollegialer Zeitgenosse begegnet, vermerkt der Autor dieser Zeilen schließlich mit besonderer Freude und Dankbarkeit.