Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 2:
Keine Pflichtversicherung für VerpächterVwGH 13.11.2013, 2011/08/0351

Wird eine (Apotheken-)Konzession verpachtet und damit die betriebliche Tätigkeit (zeitlich befristet) beendet, so wird die Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG unterbrochen. Dass die Konzession im Hinblick auf den mit ihr verbundenen Konkurrenzschutz ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt, begründet keine Pflichtversicherung; der Verpächter bleibt zwar weiter Konzessionsinhaber, die Verwertung dieses Rechtes durch Verpachtung allein ist aber keine betriebliche Tätigkeit.