Urlaubsgesetz

§ 10:
Urlaubsersatzleistung und vertragliche VerfallsklauselOGH 28.10.2013, 8 ObA 11/13w

Eine vertragliche Verfallsfrist ist auf Ansprüche, die der einseitig zwingenden Präklusivfrist des § 34 AngG unterliegen, nicht anwendbar. Ein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG für den in der Vergangenheit, während des aufrechten Arbeitsverhältnisses, erworbenen Urlaubsanspruch zählt nicht zu den in § 34 AngG genannten Schadenersatzansprüchen. Dies wäre nur insoweit der Fall, als der Urlaubsanspruch innerhalb der fingierten Kündigungsfrist entstanden wäre.

Nach stRsp können auch für zwingende gesetzliche Ansprüche, wie im vorliegenden Fall die Urlaubsersatzleistung, kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Ausschlussfristen vorgesehen werden, sofern sie nicht zum Nachteil der AN gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Frist zur Geltendmachung verstoßen. Eine dreimonatige Verfallsfrist, die durch außergerichtliche schriftliche Anspruchstellung gewahrt werden kann, ist nach stRsp noch nicht unangemessen kurz.