Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen des Fonds Soziales Wien

Gehaltsbandgruppen 2 und 3:
Einstufung von AN im Bereich „soziale Arbeit“ (Sozialarbeitern)OGH 29.10.2013, 9 ObA 129/13f

Die beim Fonds Soziales Wien und anderen Tochtergesellschaften im Bereich „Sozialarbeit im Krankenhaus“ beschäftigten AN (Sozialarbeiter) sind aufgrund ihrer Aufgaben in die Gehaltsbandgruppe 3 des KollV für AN des Fonds Soziales Wien einzustufen und nicht in Gehaltsbandgruppe 2. In der Regel kann aus dem Zutreffen eines Tätigkeitsbeispiels auf die Einstufung in die betreffende Beschäftigungsgruppe geschlossen werden (so ist im KollV „Sozialarbeit“ als eines der Beispiele für eine der Gehaltsbandguppe 3 zu unterstellende Tätigkeit angeführt).