Betriebsübergangsrichtlinie

Art 1 Abs 1 Buchst a und b:
Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Fehlen der funktionellen Autonomie der übertragenen EinheitEuGH 6.3.2014, Rs C-458/12Amatori ua

Art 1 Abs 1 Buchst a und b der RL 2001/23/EG steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die bei einem Übergang eines Unternehmensteils den Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverhältnisse des Veräußerers (ohne dass es der Zustimmung der durch die Veräußerung betroffenen AN bedarf) in einem Fall gestattet, in dem dieser Unternehmensteil keine funktionell selbständige wirtschaftliche Einheit darstellt, die vor seinem Übergang bestand. Weiters schadet es nicht, dass nach dem Übergang des betreffenden Unternehmensteils der Veräußerer eine starke beherrschende Stellung gegenüber dem Erwerber einnimmt.